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WEIL KULTUR WERTVOLL IST.

Verteilung der Einnahmen

Die Einnahmen, die SWISSPERFORM durch die erhobenen Tarife einkassiert, fliessen nach Deckung der Verwaltungskosten und dem 10%-Abzug für die Kultur- und Sozialfonds den fünf Berechtigtengruppen zu. Die Verteilung der Einnahmen 2024 wurde wie folgt vorgenommen:

  • 19.98% an die Ausübenden Phono
  • 19.90% an die Produzierenden Phono
  • 13.23% an die Ausübenden Audiovision
  • 12.52% an die Produzierenden Audiovision
  • 34.37% an die Sendeunternehmen

Abzüge

Von den jährlichen Tarifeinnahmen (brutto) zieht SWISSPERFORM vor der Verteilung einerseits den Anteil für die Fonds, andererseits die Verwaltungskosten ab.

Fonds für kulturelle und soziale Zwecke

Nach Art. 48 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (URG) ist es den schweizerischen Verwertungsgesellschaften erlaubt, einen Anteil der Tarifeinnahmen «zum Zweck der Sozialvorsorge und einer angemessenen Kulturförderung» zu verwenden. Dieser Abzug darf 10% der Tarifeinnahmen nicht überschreiten.

Empfänger der Zuwendungen sind die Schweizerische Interpretenstiftung (SIS), die Stiftung Phonoproduzierende, die Stiftung für Radio und Kultur Schweiz, die Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision, die Suisseculture Sociale, die Fondation Artes et Comoedia, die CAST-Vorsorgestiftung und die Vorsorgestiftung Film und Audiovision (VFA/FPA).

Zuweisungen an Kultur- und Sozialfonds 2016–2023

Verwaltungskosten

Der Verwaltungskostensatz definiert den Abzug, den SWISSPERFORM ihren Mitgliedern auf den Einnahmen aus den verwerteten Rechten berechnet. Die Verwaltungskosten dienen der Begleichung der Kosten von SWISSPERFORM (Löhne, Miete usw.). Die Verwaltungskosten 2024 beliefen sich auf CHF 7’047’171.32, was einem Verwaltungskostensatz von 11.22% entspricht.

Verwaltungskosten 2016–2024
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