Die Delegiertenwahlen finden in zwei Phasen statt. In Phase 1 müssen sich die Mitglieder im Wahlregister von SWISSPERFORM registrieren lassen, sofern sie an der Delegiertenwahl als Wähler*in teilnehmen möchten (dies gilt jedoch nicht für die Mitglieder der Berechtigtengruppe Sendeunternehmen). Gleichzeitig haben die Mitglieder die Möglichkeit, Kandidaten für die Delegiertenwahl vorzuschlagen.
Falls mehr Kandidaten vorgeschlagen werden, als Delegiertensitze vorhanden sind, werden in Phase 2 schriftliche (online) Wahlen durchgeführt. An einer schriftlichen Wahl können all jene Mitglieder, die sich ins Wahlregister haben eintragen lassen, teilnehmen.
Für Mitglieder der Berechtigtengruppen der Sendeunternehmen (Phasen 1 und 2) und der Produzierenden Phono (Phase 2) gelten Sonderbestimmungen (Art. 13 und Art. 14 Wahlreglement).