Vorstand
Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung gewählt. Er umfasst insgesamt 17 Mitglieder und setzt sich aus dem Präsidium und drei Vertretern jeder Fachgruppe zusammen.
WEIL KULTUR WERTVOLL IST.
Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung gewählt. Er umfasst insgesamt 17 Mitglieder und setzt sich aus dem Präsidium und drei Vertretern jeder Fachgruppe zusammen.
Der Vorstandsausschuss setzt sich aus dem Präsidium sowie den fünf Fachgruppenpräsidenten zusammen. Er fasst die zur Führung der laufenden Geschäfte notwendigen Beschlüsse.
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ von SWISSPERFORM und setzt sich aus 50 Delegierten (20 Ausübenden, 20 Produzierenden, 10 Vertretern der Sendeunternehmen) zusammen.
Ab 29. September 2023
Erhalt der Wahlregistrierungsformulare
6. Dezember 2023
Einsendeschluss neuer Mitgliedschafts- und Wahrnehmungsverträge, um noch an der Delegiertenwahl 2024 teilnehmen zu können.
31. Dezember 2023
Einsendeschluss Wahlregistrierungsformulare und Kandidatenvorschläge.
Einsendeschluss neuer Mitgliedschafts- und Wahrnehmungsverträge für Delegiertenkandidatinnen und Delegiertenkandidaten.
Ab 29. Februar 2024
Erhalt der Wahlzettel
ca. 12. April 2024
Einsendeschluss Wahlzettel
Die Fachgruppen sind primär zuständig für die Verteilung und den Erlass des Verteilreglements ihres Fachbereichs.
Die derzeitige, von der Delegiertenversammlung gewählte Revisionsstelle ist Price Waterhouse Coopers.
Kommt es in einer Berechtigtengruppe zu einer schriftlichen Wahl, so erhalten diejenigen Mitglieder der betroffenen Berechtigtengruppe, die sich rechtzeitig ins Wahlregister haben eintragen lassen, bis jeweils zum 28. Februar des vorgehenden Jahrs schriftlich einen Wahlzettel zugestellt. Mit dem Wahlzettel erhalten sie die Namen der gültig vorgeschlagenen Kandidaten, unter Angabe der beruflichen Tätigkeit und gegebenenfalls der Branchenverbände, die die jeweilige Kandidatur unterstützen.
Jedes Mitglied kann aus den gültig vorgeschlagenen Kandidaten so viele Personen auf dem Wahlzettel eintragen, als Delegierte der betreffenden Berechtigtengruppe zu wählen sind. Jeder Name darf nur einmal aufgeführt werden. Mehrfachnennungen zählen nur als eine Stimme. Wahlzettel, die mehr Nennungen enthalten, als Delegiertensitze zu vergeben sind, sind ungültig.
Die Wahlzettel sind bis zu einem von der Geschäftsleitung festzusetzenden Termin an die Adresse von SWISSPERFORM zu senden. Die Sendungen müssen eine Absenderadresse aufweisen. Anonym eingesandte Wahlzettel sind ungültig.
Als Delegierte gewählt sind diejenigen Personen, die am meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit von Kandidaten, die aufgrund ihres Wahlresultates nicht ohnehin beide gewählt sind, entscheidet das Los. Das Losverfahren wird durch die Geschäftsleitung bestimmt.
Zu einer schriftlichen Wahl kann es bei den Berechtigtengruppen der Ausübenden (Phono und Audiovision) sowie bei den Produzierenden Audiovision kommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die Berechtigtengruppe der Produzierenden Phono kann eine schriftliche Wahl nur im Hinblick auf die drei zu wählenden Kandidaten durchgeführt werden. Genauere Informationen dazu finden Sie in Ziff. 13 des Wahlreglements.
Keine schriftliche Delegiertenwahl kann es bei der Berechtigtengruppe der Sendeunternehmen geben.
Werden in einer Berechtigtengruppe mehr Personen als Delegierte vorgeschlagen, als dieser Gruppe über eine Wahl zu besetzende Delegiertensitze zustehen, so wird für diese Berechtigtengruppe eine schriftliche Delegiertenwahl durchgeführt.
Werden in einer Berechtigtengruppe nur so viele oder weniger Personen als Delegierte gültig vorgeschlagen, als dieser Gruppe über eine Wahl zu besetzende Delegiertensitze zustehen, so gelten die vorgeschlagenen Personen als gewählt. Die aufgrund der ordentlichen Wahl nicht besetzten Delegiertensitze bleiben bis zur nächsten ordentlichen Wahl vakant.
Als Wähler/in: Neumitglieder, die zwischen dem 30. September und dem 6. Dezember SWISSPERFORM des dem Wahljahr vorgehenden Jahrs beitreten, können sich noch bis zum 31. Dezember im Wahlregister eintragen lassen. Massgebend ist das Datum des Poststempels bzw. der E-Mail.
Als Delegiertenkandidat/in: Vorgeschlagen werden können alle SWISPERFORM-Mitglieder, die den Mitgliedschafts- und Wahrnehmungsvertrag bis jeweils am spätestens 31. Dezember des dem vorgehenden Jahrs SWISSPERFORM unterzeichnet retourniert haben. Massgebend ist das Datum des Poststempels bzw. der E-Mail.
Um an der Delegiertenwahl teilnehmen zu können, muss das Mitglied das Wahlregistrierungsformular bzw. den Kandidatenvorschlag bis jeweils spätestens 31. Dezember des dem Wahljahr vorgehenden Jahrs vollständig ausgefüllt an SWISSPERFORM zurücksenden. Mitglieder der Berechtigtengruppe der Sendeunternehmen müssen einen allfälligen Kandidatenvorschlag bis zum 31. Dezember einreichen. Massgebend ist das Datum des Poststempels bzw. der E-Mail. Es ist jedoch empfehlenswert, das Wahlregistrierungsformular bzw. den Kandidatenvorschlag frühzeitig einzureichen. In diesem Fall kann SWISSPERFORM das Mitglied auf allfällige Fehler beim Ausfüllen des Formulars hinweisen, so dass diese noch rechtzeitig korrigiert werden können.
Jedes Mitglied kann maximal so viele Personen als Delegierte seiner Berechtigtengruppe vorschlagen, als dieser Gruppe über eine Wahl zu besetzende Delegiertensitze zustehen. Sollte ein Mitglied mehr Personen vorschlagen, als dieser Gruppe über eine Wahl zu besetzende Delegiertensitze zustehen, so ist der ganze Wahlvorschlag ungültig.
Ja, wenn die Anforderungen von Art. 9 Abs. 3 der SWISSPERFORM Statuten erfüllt sind.
Um gültig zu sein, muss der Kandidatenvorschlag von einem repräsentativen Verband der betreffenden Branche oder von vier Mitgliedern von der betreffenden Berechtigtengruppe unterstützt werden. Die vier Unterschriften von unterstützenden Mitgliedern einer Berechtigtengruppe müssen nicht alle auf dem gleichen Formular und vom gleichen Wähler eingereicht werden. Es reicht, wenn die auf verschiedenen Formularen eingereichten Unterschriften für einen Kandidaten insgesamt die Zahl von mindestens Vier erreichen.
Um gültig zu sein, muss der Kandidatenvorschlag von einem repräsentativen Verband der betreffenden Branche oder von 30 Mitgliedern von der betreffenden Berechtigtengruppe unterstützt werden. Die 30 Unterschriften von unterstützenden Mitgliedern einer Berechtigtengruppe müssen nicht alle auf dem gleichen Formular und vom gleichen Wähler eingereicht werden. Es reicht, wenn die auf verschiedenen Formularen eingereichten Unterschriften für einen Kandidaten insgesamt die Zahl von mindestens 30 erreichen.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Mitglied als Delegiertenkandidat gültig vorgeschlagen ist:
Mitglieder können sich nicht selbst als Kandidaten vorschlagen, sondern müssen von einem anderen Mitglied der gleichen Berechtigtengruppe vorgeschlagen werden. Der Wahlvorschlag muss bis jeweils spätestens am 31. Dezember des dem Wahljahr vorgehenden Jahrs schriftlich eingereicht werden.
Eine Amtszeit dauert vier Jahre.
Sich zur Delegiertenwahl aufstellen lassen kann jede Person, die entweder
Wer zusätzlich zur Teilnahme als Wählerin oder Wähler an der Delegiertenwahl einen bzw. mehrere Kandidaten für die Delegiertenwahl vorschlagen möchte, füllt das gesamte Formular aus und retourniert es an SWISSPERFORM. Falls mehrere Kandidaten vorgeschlagen werden, kann das Wahlregistrierungsformular kopiert und mehrfach eingereicht werden. Bei Bedarf können Kopien des Wahlregistrierungsformulars bei SWISSPERFORM angefordert werden.
Wer nur als Wählerin oder Wähler an der Delegiertenwahl teilnehmen möchte, füllt nur Ziff. I des Wahlregistrierungsformulars aus und retourniert es an SWISSPERFORM.
Mitglieder der Berechtigtengruppe der Sendeunternehmen nehmen automatisch an der Delegiertenwahl teil, d. h. sie müssen sich nicht vorher registrieren.
Jedes Mitglied einer Berechtigtengruppe kann Delegierte seiner Berechtigtengruppe wählen, sofern es sich mittels des Wahlregistrierungsformulars bis jeweils spätestens am 31. Dezember des dem Wahljahr vorgehenden Jahrs ins Wahlregister hat aufnehmen lassen und eine schriftliche Wahl stattfindet.
Mitglieder der Berechtigtengruppe der Sendeunternehmen nehmen automatisch an der Delegiertenwahl teil, d. h. sie müssen sich nicht vorher registrieren.
Das Wahlregistrierungsformular besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil kann sich das Mitglied ins Wahlregister eintragen lassen, falls es bei einer schriftlichen Wahl wählen möchte. Im zweiten Teil hat das Mitglied zudem die Möglichkeit, einen oder mehrere Delegiertenkandidaten vorzuschlagen (Wahlvorschlag).
Mitglieder der Berechtigtengruppe der Sendeunternehmen nehmen automatisch an der Delegiertenwahl teil, d. h. sie müssen sich nicht vorher registrieren.
Die Delegiertenversammlung von SWISSPERFORM wird durch Delegierte aus den fünf Berechtigtengruppen von SWISSPERFORM gebildet. Sie setzt sich zusammen aus:
Die Delegiertenwahlen finden in zwei Phasen statt. In Phase 1 müssen sich die Mitglieder im Wahlregister registrieren lassen, sofern sie an der Delegiertenwahl als Wähler teilnehmen möchten (dies gilt jedoch nicht für die Mitglieder der Berechtigtengruppe der Sendeunternehmen). Gleichzeitig haben die Mitglieder die Möglichkeit, Kandidaten für die Delegiertenwahl vorzuschlagen.
Falls mehr Kandidaten vorgeschlagen werden, als Delegiertensitze vorhanden sind, werden in Phase 2 schriftliche Wahlen durchgeführt. An einer schriftlichen Wahl können all jene Mitglieder, welche sich ins Wahlregister eintragen liessen, teilnehmen.
Für Mitglieder der Berechtigtengruppen der Sendeunternehmen (Phasen 1 und 2) und der Produzierende Phono (Phase 2) gelten Sonderbestimmungen.