Vorstand
Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung gewählt. Er umfasst insgesamt 17 Mitglieder und setzt sich aus dem Präsidium und drei Vertretern jeder Fachgruppe zusammen.
WEIL KULTUR WERTVOLL IST.
Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung gewählt. Er umfasst insgesamt 17 Mitglieder und setzt sich aus dem Präsidium und drei Vertretern jeder Fachgruppe zusammen.
Der Vorstandsausschuss setzt sich aus dem Präsidium sowie den fünf Fachgruppenpräsidenten zusammen. Er fasst die zur Führung der laufenden Geschäfte notwendigen Beschlüsse.
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ von SWISSPERFORM und setzt sich aus 50 Delegierten (20 Ausübenden, 20 Produzierenden, 10 Vertretern der Sendeunternehmen) zusammen.
30. September 2024
Versand E-Mail für die online Wahlregistrierung. (Ausnahme Sendeunternehmen: In dieser Berechtigtengruppe findet keine Wahlregistrierung statt.)
Unter den in der E-Mail genannten Voraussetzungen können bis zum 31. Dezember 2024 Kandidatenvorschläge für die Delegiertenwahlen 2025 platziert werden.
15. Dezember 2024
Als Wähler*in für die Delegiertenwahlen 2025 werden alle Mitglieder berücksichtigt, die bis zum 15. Dezember 2024 einen gültigen Mitgliedschafts- und Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben.
31. Dezember 2024, 18.00 Uhr
Annahmeschluss der Wahlregistrierungen und Kandidatenvorschläge.
Eine Online-Wahl wird nur durchgeführt, wenn es mehr Kandidatenvorschläge als Delegiertensitze gibt.
Sofern die Anzahl der Kandidaten die verfügbare Anzahl Delegiertensitze nicht übersteigt, gelten die vorgeschlagenen Kandidat*innen als in «stiller Wahl» gewählt.
24. Februar 2025
Versand Informations-E-Mail für die Durchführung der Online-Wahlen (Delegiertenwahlen 2025).
17. April 2025, 18.00 Uhr
Annahmeschluss der Stimmabgaben zu den Online-Wahlen 2025.
Die Fachgruppen sind primär zuständig für die Verteilung und den Erlass des Verteilreglements ihres Fachbereichs.
Die derzeitige, von der Delegiertenversammlung gewählte Revisionsstelle ist OBT AG.
Kommt es in einer Berechtigtengruppe zu einer schriftlichen (online) Wahl, so erhalten diejenigen Mitglieder der betroffenen Berechtigtengruppe, die sich rechtzeitig ins Wahlregister haben eintragen lassen, bis jeweils zum 24. Februar des Wahljahrs eine E-Mail mit den Zugangsdaten zu den Online-Wahlen. In diesem Online-Tool haben Sie Zugang zu einer Liste der gültig vorgeschlagenen Kandidaten, unter Angabe der beruflichen Tätigkeit und gegebenenfalls der Branchenverbände, die die jeweilige Kandidatur unterstützen.
Jedes Mitglied kann aus den gültig vorgeschlagenen Kandidaten so viele Personen auf dem Wahlzettel auswählen, als Delegierte der betreffenden Berechtigtengruppe zu wählen sind. Jede Kandidat*in kann nur einmal gewählt werden. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Die Wahlen laufen bis zu einem von der Geschäftsleitung festzusetzenden Termin.
Als Delegierte gewählt sind diejenigen Personen, die am meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit von Kandidaten, die aufgrund ihres Wahlresultates nicht ohnehin beide gewählt sind, entscheidet das Los. Das Losverfahren wird durch die Geschäftsleitung bestimmt.
Zu einer schriftlichen Wahl kann es bei den Berechtigtengruppen der Ausübenden (Phono und Audiovision) sowie bei den Produzierenden Audiovision kommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die Berechtigtengruppe der Produzierenden Phono kann eine schriftliche (online) Wahl nur im Hinblick auf die drei zu wählenden Kandidaten durchgeführt werden. Genauere Informationen dazu finden Sie in Art. 13 des Wahlreglements.
Keine schriftliche (online) Delegiertenwahl kann es bei der Berechtigtengruppe der Sendeunternehmen geben (Art. 14 Wahlreglement). Übersteigt die Anzahl Wahlvorschläge die Anzahl verfügbarer Delegiertensitze, kommt ein separates Verfahren zur Verteilung der Delegiertensitze zur Anwendung (Art. 9 Abs. 6 SWISSPERFORM Statuten).
Werden in einer Berechtigtengruppe mehr Personen zur Wahl vorgeschlagen als die Anzahl Delegiertensitze, die (durch eine Wahl) zu besetzen ist, wird für diese Berechtigtengruppe eine schriftliche (online) Delegiertenwahl durchgeführt.
Werden in einer Berechtigtengruppe nur so viele (oder weniger) Personen als Delegierte gültig vorgeschlagen, als die Anzahl verfügbarer Delegiertensitze zustehen, so gelten die vorgeschlagenen Personen als gewählt.
Die aufgrund der ordentlichen Wahl nicht besetzten Delegiertensitze bleiben bis zur nächsten ordentlichen Wahl vakant.
Als Wähler/in: Neumitglieder, die zwischen dem 30. September und dem 15. Dezember SWISSPERFORM des dem Wahljahr vorgehenden Jahrs beitreten, können sich noch bis zum 31. Dezember im Wahlregister eintragen lassen. Massgebend ist das Datum der Online-Registrierung.
Als Delegiertenkandidat/in: Vorgeschlagen werden können alle SWISSPERFORM-Mitglieder, die den Mitgliedschafts- und Wahrnehmungsvertrag bis jeweils spätestens am 31. Dezember des dem Wahljahr vorgehenden Jahrs unterzeichnet retourniert haben. Massgebend ist das Datum der Online-Zustellung .
Um an der Delegiertenwahl teilnehmen zu können, muss das Mitglied die Wahlregistrierung (online) durchgeführt haben. Kandidatenvorschläge sind bis jeweils spätestens am 31. Dezember des dem Wahljahr vorgehenden Jahrs vollständig ausgefüllt an SWISSPERFORM zuzustellen (E-Mail oder Post). Mitglieder der Berechtigtengruppe der Sendeunternehmen müssen einen allfälligen Kandidatenvorschlag bis zum 31. Dezember einreichen. Massgebend ist das Datum der Online-Zustellung. Es empfiehlt sich, die Online-Registrierung bzw. die Kandidatenvorschläge frühzeitig einzureichen, um genügend Zeit für allfällige von SWISSPERFORM geforderte Nachbesserungen zu lassen.
Jedes Mitglied kann maximal so viele Personen als Delegierte seiner Berechtigtengruppe vorschlagen, als dieser Gruppe über eine Wahl zu besetzende Delegiertensitze zustehen. Sollte ein Mitglied mehr Personen vorschlagen, als dieser Gruppe über eine Wahl zu besetzende Delegiertensitze zustehen, so ist der ganze Wahlvorschlag ungültig.
Ja, wenn die Anforderungen von Art. 9 Abs. 3 der SWISSPERFORM Statuten erfüllt sind.
Um gültig zu sein, muss der Kandidatenvorschlag von einem repräsentativen Verband der betreffenden Branche oder von vier Mitgliedern von der betreffenden Berechtigtengruppe unterstützt werden. Die vier Unterschriften von unterstützenden Mitgliedern einer Berechtigtengruppe müssen nicht zwingend alle auf dem gleichen Formular und vom gleichen Wähler eingereicht werden.
Um gültig zu sein, muss der Kandidatenvorschlag von einem repräsentativen Verband der betreffenden Branche oder von 30 Mitgliedern von der betreffenden Berechtigtengruppe unterstützt werden. Die 30 Unterschriften von unterstützenden Mitgliedern einer Berechtigtengruppe müssen nicht zwingend alle auf dem gleichen Formular und vom gleichen Wähler eingereicht werden.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Mitglied als Delegiertenkandidat gültig vorgeschlagen ist:
Mitglieder können sich nicht selbst als Kandidaten vorschlagen, sondern müssen von einem anderen Mitglied der gleichen Berechtigtengruppe vorgeschlagen werden. Der Wahlvorschlag muss bis jeweils spätestens am 31. Dezember des dem Wahljahr vorgehenden Jahrs schriftlich (online) eingereicht werden.
Eine Amtszeit dauert vier Jahre.
Sich zur Delegiertenwahl aufstellen lassen kann jede Person, die entweder
Wer zusätzlich zur Teilnahme als Wählerin oder Wähler an der Delegiertenwahl einen bzw. mehrere Kandidaten für die Delegiertenwahl vorschlagen möchte, füllt das gesamte Formular aus und retourniert es an SWISSPERFORM (online oder per Post). Falls mehrere Kandidaten vorgeschlagen werden, können mehrere Wahlregistrierungsformulare eingereicht werden.
Wer nur als Wählerin oder Wähler an der Delegiertenwahl teilnehmen möchte, registriert sich online für die Wahl.
Mitglieder der Berechtigtengruppe der Sendeunternehmen nehmen automatisch an der Delegiertenwahl teil. Es ist keine Registrierung notwendig.
Jedes Mitglied einer Berechtigtengruppe kann Delegierte seiner Berechtigtengruppe wählen, sofern es sich mittels online Registrierung bis jeweils spätestens am 31. Dezember des dem Wahljahr vorgehenden Jahrs ins Wahlregister hat aufnehmen lassen und eine schriftliche (online) Wahl stattfindet.
Mitglieder der Berechtigtengruppe der Sendeunternehmen nehmen automatisch an der Delegiertenwahl teil. Es ist keine Registrierung notwendig.
Mit der online Registrierung werden Sie in das Wahlregister von SWISSPERFORM eingetragen und haben so die Möglichkeit, an einer schriftlichen (online) Wahl teilzunehmen. Gleichzeitig mir der Registrierung bekommen Sie die Möglichkeit, einen oder mehrere Delegiertenkandidaten vorzuschlagen (Wahlvorschlag).
Die Delegiertenversammlung von SWISSPERFORM wird durch Delegierte aus den fünf Berechtigtengruppen von SWISSPERFORM gebildet. Sie setzt sich zusammen aus:
Die Delegiertenwahlen finden in zwei Phasen statt. In Phase 1 müssen sich die Mitglieder im Wahlregister von SWISSPERFORM registrieren lassen, sofern sie an der Delegiertenwahl als Wähler*in teilnehmen möchten (dies gilt jedoch nicht für die Mitglieder der Berechtigtengruppe Sendeunternehmen). Gleichzeitig haben die Mitglieder die Möglichkeit, Kandidaten für die Delegiertenwahl vorzuschlagen.
Falls mehr Kandidaten vorgeschlagen werden, als Delegiertensitze vorhanden sind, werden in Phase 2 schriftliche (online) Wahlen durchgeführt. An einer schriftlichen Wahl können all jene Mitglieder, die sich ins Wahlregister haben eintragen lassen, teilnehmen.
Für Mitglieder der Berechtigtengruppen der Sendeunternehmen (Phasen 1 und 2) und der Produzierenden Phono (Phase 2) gelten Sonderbestimmungen (Art. 13 und Art. 14 Wahlreglement).