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WEIL KULTUR WERTVOLL IST.

Das revidierte schweizerische Urheber­rechts­gesetz wird verabschiedet. Es sieht erstmals  Rechte für ausübende Künstlerinnen und Künstler, Phonogramm- und Audio­visions­produzierende sowie Sende­unter­nehmen vor. Das am 1. Juli 1993 in Kraft getretene Gesetz bestimmt, dass für die kollektiv wahrzunehmenden verwandten Schutzrechte nur eine Gesellschaft zuständig sein soll (vgl. Art. 42 Abs. 2 URG).

Die Schweizerische Interpreten­genossen­schaft SIG, IFPI-Schweiz – Schweizer Landesgruppe der Internationalen Föderation der Phonographischen Industrie, der schweizerische Verband für Spiel- und Dokumentarfilmproduktion (heute Swiss Film Producers’ Association), der schweizerische Verband für Auftragsfilm und Audiovision (heute Swissfilm Association), IFPI-Video (Video-Gruppe der IFPI Schweiz) und die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR gründen gemeinsam SWISSPERFORM als die Verwertungsgesellschaft für die verwandten Schutzrechte in der Form eines Vereins.

Dem ersten Vorstand gehören Karl Knobloch (Präsident), André Amsler (Vizepräsident), Ernst Walter Brem, Hans-Joachim Frick, Polo Hofer (vertreten durch Karl Zbinden), Heinz Marti, Marianne Sonder Stauffer, Jack Dimenstein, Ossi Drechsler, Willi Egloff, Wadek Glowacz, Peter Vosseler, Dominique Diserens, Anna Mäder-Garamvölgyi und Jürg Seiberth an. Geschäftsführerin ist Yvonne Burckhardt.

Mitglieder von SWISSPERFORM können sowohl die einzelnen Leistungs­schutzberechtigten als auch Verbände, die Berechtigtenkreise vertreten, werden. Die Struktur des Vereins ist so gewählt, dass den Berechtigtengruppen intern eine grosse Autonomie zukommt.

Die ersten Tarifeinnahmen werden erzielt.

Das von den Fachgruppen erarbeitete Verteilreglement wird von der Aufsichtsbehörde, dem IGE, genehmigt, und 1997 werden zum ersten Mal Vergütungen an die Berechtigten verteilt.

Das Verteilsystem für die ausübenden Künstlerinnen und Künstler wird umgestellt. Bis dahin galt eine Verteilung, die auf dem Honorar basierte, das die Künstlerinnen und Künstler für die Produktion von Ton- oder Tonbildträgern und für Sendungen erhielten. Neu wurde eine nutzungsbezogene Verteilung eingeführt, d. h. eine solche, die auf Radio- und TV-Sendungen beruht. Dadurch können Vergütungen an deutlich mehr Künstlerinnen und Künstler entrichtet werden.

An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung wird eine vom Vorstand vorbereitete grössere Statutenrevision genehmigt. In den neuen Statuten wird unter anderem die Verbandsmitgliedschaft abgeschafft, der Vorstand wird um zwei Personen vergrössert und Vorstand und Fachgruppen werden personell näher miteinander verflochten.

Das Verteilsystem der Produzierenden Phono wird auf ein gemischtes, sowohl nutzungsbezogenes (nach Radio-Airplay) als auch umsatzbezogenes System umgestellt. Das neue System tritt rückwirkend ab Nutzungsjahr 2017 in Kraft. Dadurch besteht künftig die Möglichkeit, Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Schwestergesellschaften abzuschliessen, die den gegenseitigen Vergütungsaustausch vorsehen.

2021 initiierte SWISSPERFORM eine Betriebsanalyse um den Verein zu modernisieren. Es wurde ein Leitbild für unseren Betrieb erstellt, das Mission, Vision und unsere Grundwerte definiert. Ergänzend wurden drei Grundsätze festgelegt, an welchen sich die Umsetzung der Strategie ausrichten soll: «Denkart als Dienstleister», «Betriebswirtschaftliche Orientierung» und «Digital first». Darauf basierend wurden Ziele und Unterziele sowie auf deren Basis mehr als 60 Massnahmen definiert, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Diese Massnahmen betreffen verschiedene Stossrichtungen wie Kommunikation und Reporting, Führung, Prozesse, Digitalisierung und Organisation.