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WEIL KULTUR WERTVOLL IST.

So funktioniert's

1Mitglied werden

Sendeunternehmen mit Geschäftssitz in der Schweiz können Einzelmitglied werden.

2Vergütung erhalten

Ihre Vergütungen erhalten Sie direkt von der IRF Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen.

SWISSPERFORM macht die zwingend kollektiv zu verwertenden Ansprüche der Sendeunternehmen geltend. Es geht dabei hauptsächlich um folgende Nutzungen:

  • das Weiterverbreiten über Kabelnetze von TV- und Radioprogrammen (Art. 22 und 38 URG);
  • der öffentliche Empfang von TV- und Radioprogrammen (Art. 22 und 38 URG);
  • das private Überspielen von TV- und Radioprogrammen (Art. 19, 20 und 38 URG);
  • gewisse schulische und betriebliche Nutzungen von TV- und Radioprogrammen (Art. 19, 20 und 38 URG).

SWISSPERFORM hat mit dem Verein IRF Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen. Sofern ein Sendeunternehmen neben dem Mitgliedschaftsvertrag mit SWISSPERFORM auch einen entsprechenden Mandatsvertag mit der IRF abgeschlossen hat, erfolgen die Geltendmachung der Rechte und Vergütungsansprüche und die Einnahme und Verteilung der Vergütungen durch die IRF nach Massgabe des entsprechenden Mandatsvertrags. Die statutarischen Mitgliedschaftsrechte bei SWISSPERFORM werden in jedem Fall durch das Mitglied (Sendeunternehmen) selber ausgeübt.

Detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der IRF.

Die IRF Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen ist ein Zusam­men­schluss von in- und aus­län­dischen Radio- und Fernseh­unter­neh­men, deren Pro­gramme in der Schweiz und/oder im Fürstentum Liechtenstein verbreitet werden.

Ihr gehören viele ausländische Sender wie ARD, ZDF, ORF, RAI, France Télévisions, M6, ARTE, die Sender der Mediengruppe RTL, der ProSiebenSat.1 Group sowie die SRG, die schwei­zerischen privaten Sender und die Verbände Telesuisse, Verband Schweizer Privatradios VSP, Radio Régionales Romandes RRR und Unikom an.

IRF Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen
Andrea Werder-Stern
Rämistrasse 5
Postfach
8024 Zürich

irf-radiotv.ch

T +41 43 244 84  80
E-Mail

Radios régionales Romandes (RRR)

Route de Delémont 15
2842 Rossemaison

radiosregionales.ch
T +41 32 421 70 70
info@radiosregionales.ch

IRF Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen

Rämistrasse 5
Postfach
8024 Zürich

irf-radiotv.ch
T +41 43 244 84 80
office@irf-radiotv.ch

TELESUISSE Verband Schweizer Privatfernsehen

Steinenschanze 2
4051 Basel

telesuisse.ch
T +41 79 653 22 21 (Marc Friedli)
marc.friedli@telesuisse.ch

Union nicht-kommerzorientierter Lokalradios (UNIKOM)

Lessingstrasse 33
8002 Zürich

unikomradios.ch
vorstand@unikomradios.ch

Verband Schweizer Privatradios (VSP)

Steinhübeliweg 54
3074 Muri b. Bern

vsp-asrp.ch
T +41 79 680 80 77 (Peter Scheurer)
peter.scheurer@privatradios.ch

Die Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen ist ein Verein, in dem sich in- und ausländische Rundfunkveranstalter (SRG SSR, ARD, ZDF, ORF, RAI, u. a.) zusammengeschlossen haben.

SWISSPERFORM hat mit dem Verein IRF Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen. Sofern ein Sendeunternehmen neben dem Mitgliedschaftsvertrag mit SWISSPERFORM auch einen entsprechenden Mandatsvertag mit der IRF abgeschlossen hat, erfolgen die Geltendmachung der Rechte und Vergütungsansprüche und die Einnahme und Verteilung der Vergütungen durch die IRF nach Massgabe des entsprechenden Mandatsvertrags. Die statutarischen Mitgliedschaftsrechte bei SWISSPERFORM werden in jedem Fall durch das Mitglied (Sendeunternehmen) selber ausgeübt.

Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der IRF.

SWISSPERFORM macht die Ansprüche der Sendeunternehmen hauptsächlich für folgende Nutzungen geltend:

  • Das Weiterverbreiten über Kabelnetze von TV- und Radioprogrammen (Art. 22 und 38 URG).
  • Der öffentliche Empfang von TV- und Radioprogrammen (Art. 22 und 38 URG).
  • Das private Überspielen von TV- und Radioprogrammen (Art. 19, 20 und 38 URG).
  • Gewisse schulische und betriebliche Nutzungen von TV- und Radioprogrammen (Art. 19, 20 und 38 URG).
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