Delegiertenwahlen 2025 von SWISSPERFORM
Die Delegiertenwahlen 2025 sind erfolgreich verlaufen – herzliche Gratulation an alle gewählten Delegierten von SWISSPERFORM!
WEIL KULTUR WERTVOLL IST.
SWISSPERFORM trägt dazu bei, dass Kulturschaffende angemessen für ihre Leistungen entlöhnt werden, und stärkt damit die Kultur in der Schweiz und in Liechtenstein.
SWISSPERFORM ist die unter staatlicher Aufsicht stehende Verwertungsgesellschaft für die Leistungsschutzrechte (auch verwandte Schutzrechte genannt) in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. SWISSPERFORM stützt sich für ihre Tätigkeit auf eine Bewilligung des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) beziehungsweise auf eine Konzession der liechtensteinischen Regierung.
SWISSPERFORM macht gegenüber den Nutzern diejenigen Ansprüche der Inhaber von Leistungsschutzrechten geltend, die durch Zweitnutzungen ihrer Leistungen entstehen.
SWISSPERFORM handelt mit den Nutzern und ihren Verbänden Tarife aus und sorgt dafür, dass die entsprechenden Gelder eingezogen und an die Berechtigten verteilt werden.
SWISSPERFORM arbeitet mit den anderen schweizerischen Verwertungsgesellschaften zusammen.
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) übt die Aufsicht über die in der Schweiz tätigen Verwertungsgesellschaften – also auch von SWISSPERFORM – aus. Es prüft und genehmigt den jährlichen Geschäftsbericht von SWISSPERFORM.
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE)
Stauffacherstrasse 65/59g
3003 Bern
Neben den Werken von Urhebern schützt das schweizerische Urheberrechtsgesetz auch die Leistungen von Interpreten (im Phono- wie auch im Audiovisionsbereich), Phonogramm- und Audiovisionsproduzierenden und Sendeunternehmen. Die Rechte dieser Berechtigtengruppen werden Nachbarrechte, verwandte Schutzrechte oder Leistungsschutzrechte (LSR) genannt. Leistungsschutzrechte gibt es international in allen Staaten, die das Rom-Abkommen (RA) oder den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) ratifiziert haben.
Die Erstnutzung ihrer Leistungen kontrollieren die Inhaber der Leistungsschutzrechte selbst, sie machen ihre finanziellen Ansprüche direkt gegenüber den Nutzern geltend. So kassieren Musikschaffende ihre Konzertgagen direkt beim Konzertveranstalter ein. Sobald aber Aufnahmen der Konzertaufführung verwendet werden (indem sie z. B. am Radio oder TV gesendet werden) handelt es sich um Zweitnutzungen.
Vielfach können die Zweitnutzungen (z. B. das Abspielen von Musikaufnahmen am Radio) vom einzelnen Berechtigten, insbesondere bei Massennutzungen ihrer Leistungen, nicht überblickt werden. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass in gewissen Fällen die finanziellen Ansprüche kollektiv wahrgenommen werden müssen – von einer über eine Bewilligung verfügenden, unter staatlicher Aufsicht stehenden Verwertungsgesellschaft. Die Verwertungsgesellschaft, die sich in der Schweiz um diese Ansprüche kümmert, heisst SWISSPERFORM.