Logo: SWISSPERFORM – Weil Kultur wertvoll ist

WEIL KULTUR WERTVOLL IST.

Leitbild

SWISSPERFORM trägt dazu bei, dass Kulturschaffende angemessen für ihre Leistungen entlöhnt werden, und stärkt damit die Kultur in der Schweiz und Liechtenstein.

  1. Wir handeln im Interesse unserer Mitglieder. Wir unterstützen und stärken diese bei der Wahrnehmung ihrer verwandten Schutzrechte und stellen eine angemessene Vergütung sicher. Unsere Kernaufgaben sind Tarifabschlüsse sowie das Inkasso und die Verteilung der daraus resultierenden Einnahmen.
  2. Wir stellen für unsere Mitglieder, Partner und Nutzer attraktive Dienstleistungen bereit. Dabei erkennen wir die Entwicklungen im Kulturbereich und suchen für alle Beteiligten passende Lösungen.
  3. Wir stärken die Kultur und tragen durch unsere Arbeit dazu bei, dass sich kulturelles Schaffen lohnt. Wir stellen 10% unserer Einnahmen für kulturelle und soziale Zwecke zur Verfügung.
  4. Wir sind Dienstleister im digitalen Umfeld. Wir nutzen die Chancen der Digitalisierung und passen unsere Dienstleistungen und Arbeitsweise ständig an.
  5. Wir bieten Nutzern einen einfachen Zugang zum Repertoire unserer Mitglieder.
  1. Wir sind loyal: Unsere Mitglieder stehen im Mittelpunkt, wir kennen die unterschiedlichen Bedürfnisse und unterstützen sie gleichermassen.
  2. Wir sind transparent: Unsere Mitglieder wissen und verstehen, was wir tun, und können unsere Arbeit überprüfen. Dazu stellen wir ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung.
  3. Wir sind effizient: Wir handeln zielgerichtet, kostenbewusst und leistungsorientiert. Wir streben keinen Gewinn an.
  4. Wir sind neugierig: Wir verfolgen aufmerksam die wirtschaftlichen, technologischen und rechtlichen Entwicklungen und passen uns fortlaufend an.
  5. Wir sind attraktiv: Wir bieten engagierten Mitarbeitenden ein interessantes Arbeitsumfeld an der Schnittstelle von Kultur, Wirtschaft und Technologie und unterstützen ihre Entwicklung. Wir bringen unseren Mitarbeitenden Vertrauen und Respekt entgegen.
  6. Wir sind vernetzt: Wir pflegen den Austausch mit unseren Partnern im In- und Ausland und nutzen wo immer möglich Synergien.

Rechtliches

SWISSPERFORM ist die unter staatlicher Aufsicht stehende Verwertungsgesellschaft für die Leistungsschutzrechte (auch verwandte Schutzrechte genannt) in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. SWISSPERFORM stützt sich für ihre Tätigkeit auf eine Bewilligung des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) beziehungsweise auf eine Konzession der liechtensteinischen Regierung.

SWISSPERFORM macht gegenüber den Nutzern diejenigen Ansprüche der Inhaber von Leistungsschutzrechten geltend, die durch Zweitnutzungen ihrer Leistungen entstehen.

SWISSPERFORM handelt mit den Nutzern und ihren Verbänden Tarife aus und sorgt dafür, dass die entsprechenden Gelder eingezogen und an die Berechtigten verteilt werden.

SWISSPERFORM arbeitet mit den anderen schweizerischen Verwertungsgesellschaften zusammen.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) übt die Aufsicht über die in der Schweiz tätigen Verwertungsgesellschaften – also auch von SWISSPERFORM – aus. Es prüft und genehmigt den jährlichen Geschäftsbericht von SWISSPERFORM.

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE)
Stauffacherstrasse 65/59g
3003 Bern

ige.ch
T +41 31 377 77 77
E-Mail

Neben den Werken von Urhebern schützt das schweizerische Urheberrechtsgesetz auch die Leistungen von Interpreten (im Phono- wie auch im Audiovisionsbereich), Phonogramm- und Audiovisionsproduzierenden und Sendeunternehmen. Die Rechte dieser Berechtigtengruppen werden Nachbarrechte, verwandte Schutzrechte oder Leistungsschutzrechte (LSR) genannt. Leistungsschutzrechte gibt es international in allen Staaten, die das Rom-Abkommen (RA) oder den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) ratifiziert haben.

URG

Rom-Abkommen

WPPT

WIPO

Die Erstnutzung ihrer Leistungen kontrollieren die Inhaber der Leistungsschutzrechte selbst, sie machen ihre finanziellen Ansprüche direkt gegenüber den Nutzern geltend. So kassieren Musikschaffende ihre Konzertgagen direkt beim Konzertveranstalter ein. Sobald aber Aufnahmen der Konzertaufführung verwendet werden (indem sie z. B. am Radio oder TV gesendet werden) handelt es sich um Zweitnutzungen.

Vielfach können die Zweitnutzungen (z. B. das Abspielen von Musikaufnahmen am Radio) vom einzelnen Berechtigten, insbesondere bei Massennutzungen ihrer Leistungen, nicht überblickt werden. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass in gewissen Fällen die finanziellen Ansprüche kollektiv wahrgenommen werden müssen – von einer über eine Bewilligung verfügenden, unter staatlicher Aufsicht stehen­den Verwertungsgesellschaft. Die Verwertungsgesellschaft, die sich in der Schweiz um diese Ansprüche kümmert, heisst SWISSPERFORM.

Aktuelles

Merry Christmas and a Happy New Year!

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Unsere Büros bleiben vom 23. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Gerne sind wir ab dem 3. Januar 2024 wieder für Sie da!

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Umfrage KI und Urheberrecht

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist die zentrale Anlaufstelle des Bunds für Patente, Marken, Herkunftsangaben, Designschutz und Urheberrecht. Das IGE führt gemeinsam mit der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC) eine Umfrage zum Thema KI und Urheberrecht durch.

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