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WEIL KULTUR WERTVOLL IST.

Ausübende Audiovision

  • Ende Januar: Filmografien müssen bis spätestens Ende Januar bei SWISSPERFORM eingehen. Die ordentliche Abrechnung erfolgt zwei Jahre nach dem Ausstrahlungsjahr.
  • Am 23. Mai 2024 findet der Abrechnungsversand für die ordentliche Abrechnung, die Nach-Abrechnung und die End-Abrechnung, sowie Weiterleitungen aus dem Ausland statt. Die Auszahlung erfolgt am 13. Juni 2024.

  • Ende Jahr findet die ordentliche Abrechnung für die übrigen audiovisuellen Darbietungen statt.

Ausübende Phono

Abrechnung «Handelstonträger und Musikvideos»

  • Diskografien müssen bis zum 29. Februar 2024 bei SWISSPERFORM eingehen.

Abrechnung «Handelstonträger und Musikvideos»

  • Diskografien müssen bis am 30. Juni 2024 bei SWISSPERFORM eingehen.

Abrechnung «Musik auf Tonbildträgern» und Abrechnung «Nicht im Handel erhältliche Tonträger und Live-Darbietungen»

Die Sendemeldung kann für unterschiedliche Darbietungen im Radio oder TV genutzt werden:

Radio

  • Konzertübertragungen, Eigenaufnahmen der Radio-Sender
  • Sprecherleistungen sowie Musikdarbietungen bei Hörspielen
  • Sprecherleistungen sowie Musikdarbietungen in Werbespots, Jingles und Signeten

TV (Filmmusik)

  • Musik (Score-Music, Library-Music, Handelstonträger) auf der Tonspur von audiovisuellen Produktionen
  • Musik in TV-Spots, Signeten

TV (Übrige Darbietungen)

  • Konzertübertragungen, Theater-, Kabarett- und Tanzproduktionen
  • Künstlerische Darbietungen in TV-Shows oder ähnlichen Formaten
  • Tanz und Schauspielerleistungen in Videoclips
  • Sprecher, Synchronsprecherinnen in Dokfilmen oder Beiträgen mit Dokfilm-Charakter, Trickfilmen
  • Schauspielerinnen, Sprecher und Synchronsprecherinnen in Werbespots, Signeten

Sendemeldungen müssen bis am 30. Juni 2024 bei der Schweizerischen Interpretengenossenschaft SIG eingehen.

Der Abrechnungsversand findet am 25.06.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 16.07.2024.

  • Dieses Jahr werden die Nach- und End-Abrechnungen sowie Auslandweiterleitungen wieder wie in früheren Jahren per Mitte Jahr vergütet.
  • Die ordentliche Abrechnung für Nutzungen im Jahr 2023 wird zusammen mit Weiterleitungen aus dem Ausland am 22. November 2024 versandt.
  • Die Auszahlung der Vergütungen erfolgt am 13. Dezember 2024.
  • Ende Dezember findet die ordentliche Abrechnung sowie die Nach-Abrechnung statt.

Produzierende Audiovision

Die Verteilung der Einnahmen für die Audiovisionsproduzierenden erfolgt zeitgleich mit der Verteilung bei Suissimage jeweils Ende Jahr.

Wird nach der Verteilung festgestellt, dass ein Suissimage-Mitglied Anrecht auf Vergütungen aus Leistungsschutzrechten hat, aber noch nicht bei SWISSPERFORM angemeldet ist, wird dieses von SWISSPERFORM angeschrieben.

Produzierende Phono Umsatzbezogene Verteilung

  • 30.4.2024: Frist zur Meldung der Umsätze 2023 sowie gegebenenfalls für die Nachmeldung von Umsätzen aus Vorjahren mit dem Formular A
  • Der Versand der ordentlichen Abrechnung für Umsätze aus dem Kalenderjahr 2023 findet am 15.11.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 29.11.2024.
  • Der Versand der Nach-Abrechnungen für Umsätze aus früheren Jahren findet am 6.12.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 13.12.2024.

Hinweis: Damit wir Ihre Meldung bei der Umsatzbezogenen Verteilung (nach Marktanteil) berücksichtigen können, benötigen Sie eine gültige Mitgliedschaft bei SWISSPERFORM. Bei Fragen steht Ihnen unsere Mitgliederabteilung gerne zur Verfügung: info@swissperform.ch.

  • 30.4.2024: Frist zur Meldung der Umsätze 2023 sowie gegebenenfalls für die Nachmeldung von Umsätzen aus Vorjahren mit dem Formular A
  • Der Versand der ordentlichen Abrechnung für Umsätze aus dem Kalenderjahr 2023 findet am 15.11.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 29.11.2024.
  • Der Versand der Nach-Abrechnungen für Umsätze aus früheren Jahren findet am 6.12.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 13.12.2024.

Hinweis: Damit wir Ihre Meldung bei der Umsatzbezogenen Verteilung (nach Marktanteil) berücksichtigen können, benötigen Sie eine gültige Mitgliedschaft bei SWISSPERFORM. Bei Fragen steht Ihnen unsere Mitgliederabteilung gerne zur Verfügung: info@swissperform.ch.

  • 30.4.2024: Frist zur Meldung der Umsätze 2023 sowie gegebenenfalls für die Nachmeldung von Umsätzen aus Vorjahren mit dem Formular A
  • Der Versand der ordentlichen Abrechnung für Umsätze aus dem Kalenderjahr 2023 findet am 15.11.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 29.11.2024.
  • Der Versand der Nach-Abrechnungen für Umsätze aus früheren Jahren findet am 6.12.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 13.12.2024.

Hinweis: Damit wir Ihre Meldung bei der Umsatzbezogenen Verteilung (nach Marktanteil) berücksichtigen können, benötigen Sie eine gültige Mitgliedschaft bei SWISSPERFORM. Bei Fragen steht Ihnen unsere Mitgliederabteilung gerne zur Verfügung: info@swissperform.ch.

Produzierende Phono Nutzungsbezogene Verteilung

  •  10.6.2024: Bereitstellung der genutzten Aufnahmen 2023 für alle interessierten Produzierenden Phono. Bitte Anfrage nach den Daten an pph@swissperform.ch richten.
  • 19.7.2024: Frist zur Einreichung der Ansprüche auf den genutzten Aufnahmen 2023 (Pre-Claiming).
  • 19.8.2024: Aktualisierung und Aktivierung des Claiming Tools für die ordentliche Abrechnung 2023.
  • 27.9.2024: Frist zur Nutzung des Claiming Tools

Der Abrechnungsversand findet am 18.10.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 31.10.2024.

  • 10.6.2024: Bereitstellung der genutzten Aufnahmen 2023 für alle interessierten Produzierenden Phono. Bitte Anfrage nach den Daten an pph@swissperform.ch richten.
  • 19.7.2024: Frist zur Einreichung der Ansprüche auf den genutzten Aufnahmen 2023 (Pre-Claiming).
  • 19.8.2024: Aktualisierung und Aktivierung des Claiming Tools für die ordentliche Abrechnung 2023.
  • 27.9.2024: Frist zur Nutzung des Claiming Tools

Der Abrechnungsversand findet am 18.10.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 31.10.2024.

  • 10.6.2024: Bereitstellung der genutzten Aufnahmen 2023 für alle interessierten Produzierenden Phono. Bitte Anfrage nach den Daten an pph@swissperform.ch richten.
  • 19.7.2024: Frist zur Einreichung der Ansprüche auf den genutzten Aufnahmen 2023 (Pre-Claiming).
  • 19.8.2024: Aktualisierung und Aktivierung des Claiming Tools für die ordentliche Abrechnung 2023.
  • 27.9.2024: Frist zur Nutzung des Claiming Tools

Der Abrechnungsversand findet am 18.10.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 31.10.2024.

  •  10.6.2024: Bereitstellung der genutzten Aufnahmen 2023 für alle interessierten Produzierenden Phono. Bitte Anfrage nach den Daten an pph@swissperform.ch richten.
  • 19.7.2024: Frist zur Einreichung der Ansprüche auf den genutzten Aufnahmen 2023 (Pre-Claiming).
  • 19.8.2024: Aktualisierung und Aktivierung des Claiming Tools für die ordentliche Abrechnung 2023.
  • 27.9.2024: Frist zur Nutzung des Claiming Tools

Der Abrechnungsversand findet am 18.10.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 31.10.2024.

  • 10.6.2024: Bereitstellung der genutzten Aufnahmen 2023 für alle interessierten Produzierenden Phono. Bitte Anfrage nach den Daten an  pph@swissperform.ch richten.
  • 19.7.2024: Frist zur Einreichung der Ansprüche auf den genutzten Aufnahmen 2023 (Pre-Claiming).
  • 19.8.2024: Aktualisierung und Aktivierung des Claiming Tools für die ordentliche Abrechnung 2023.
  • 27.9.2024: Frist zur Nutzung des Claiming Tools

Der Abrechnungsversand findet am 18.10.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 31.10.2024.