Wie wird die Video-on-Demand Vergütung umgesetzt?
Dafür gibt es einen neuen gemeinsamen Tarif (GT 14). Die von den Plattformen (Netflix, Playsuisse usw.) zu bezahlenden Vergütungen werden je nach Angebot und Geschäftsmodell unterschiedlich berechnet, manchmal auch mittels Pauschale.
Ab wann gilt der Tarif?
Der GT 14 gilt ab Januar 2022.
Was heisst das konkret?
Die Plattformen (Netflix, Playsuisse usw.) müssen für das Anbieten von audiovisuellen Werken auf ihren Streaming-Diensten ab 2022 Vergütungen an die Verwertungsgesellschaften bezahlen. SWISSPERFORM leitet dieses Geld an die Künstler*innen weiter, die an diesen Werken als Schauspieler*in oder Musiker*in mitgewirkt haben. Die Film-Urheber*innen (Regie, Autor*innen) erhalten die Vergütungen von Suissimage, SSA und ProLitteris.
Wieso müssen die Plattformen erst ab 2022 bezahlen?
Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz wurde 2020 geändert. Neu haben die Künstler*innen einen Anspruch auf Bezahlung von den Streaming-Plattformen, auch wenn sie ihre Rechte an die Produzent*innen abgetreten haben. Vorher gab es diesen zusätzlichen Vergütungsanspruch nicht. SWISSPERFORM und die Urheberrechtsgesellschaften haben sofort damit angefangen, einen Tarif mit den Streaming-Plattformen auszuhandeln. Dieser konnte per 1.1.2022 in Kraft gesetzt werden.
Wie viel Geld erhalte ich?
Das hängt von den jeweiligen Tarif-Einnahmen pro Jahr ab und den spezifischen Regelungen im Verteilreglement.
Wann bekomme ich meine Vergütungen?
Die ersten Vergütungen für das Jahr 2022 sind frühestens im Herbst 2024 zu erwarten. Spätestens im Sommer 2025 kommen sie dann zusammen mit der jährlichen Hauptverteilung. Danach wird es jährlich eine Verteilung geben.
Wie weiss SWISSPERFORM, wo ich mitgewirkt habe?
In unserer Werkdatenbank dokumentieren wir alle Ihre Meldungen über die Werke, bei denen Sie mitgewirkt haben. Fehlende Werke und Updates melden Sie bitte direkt online. So können wir sicherstellen, dass Sie für sämtliche Nutzungen (auch im herkömmlichen Fernsehen) Ihre Vergütungen erhalten.