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WEIL KULTUR WERTVOLL IST.

Aufstellen von Tarifen

Die ausgehandelten Tarife müssen von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) genehmigt und anschliessend im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht werden.

Auch beim Einzug der Vergütungen bei den Nutzern tritt SWISSPERFORM gemeinsam mit den Urheberrechtsgesellschaften auf, wenn die Nutzungen das Tätigkeitsfeld von mehr als einer Gesellschaft berühren. Eine Gesellschaft übernimmt das Inkasso für alle, um den Verkehr mit den Nutzern zu vereinfachen.

Tarifeinnahmen

Die Tarifeinnahmen von SWISSPERFORM stammen aus folgenden Quellen:

  • Weitersendung (z. B. durch Kabelnetzbetreiber)
  • Vermietung
  • Leerträgerentschädigung
  • Sendung (durch Radio- und TV-Unternehmen)
  • Aufführung
  • Online-Nutzungen
  • Weitere Nutzungen

SWISSPERFORM tritt gegenüber den Nutzern bei folgenden Tarifen als Rechnungstellerin auf:

  • Tarif A Radio
  • Tarif A Fernsehen
Tarifeinnahmen 2023 (ca. Angaben)

Relevante SWISSPERFORM-Tarife

Tarif / Beschreibung – Inkasso durch

Weitersenderechte

  • GT 1 / Entschädigung für die Verbreitung geschützter Werke und Leistungen in Kabelnetzen auf Radiogeräte und auf Fernsehbildschirme – Suissimage
  • GT 2b / Entschädigung für das Weitersenden von Radio- und Fernsehprogrammen und der darin enthaltenen Werke und Leistungen über IP-basierte Netze auf mobile Endgeräte oder auf PC-Bildschirme – Suissimage

Aufführungsrechte

  • GT 3a / Wahrnehmbarmachen von Sendungen sowie Nutzung von Ton- und Tonbildträgern, insbesondere Hintergrundmusik – SUISA
  • GT 3b / Hintergrundmusik im Personentransport: Bahnen, Flugzeuge, Reisecars, Reklame-Lautsprecherwagen, Schaustellergeschäfte, Schiffe – SUISA
  • GT 3c / Empfang von Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen («public viewing») – SUISA
  • GT C / Kirchen und andere religiöse Gemeinschaften – SUISA
  • GT E / Filmvorführungen – SUISA
  • GT H / Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im Gastgewerbe – SUISA
  • GT Hb / Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung – SUISA
  • GT HV / Hotel-Video – SUISA
  • GT K / Konzerte, konzertähnliche Darbietungen, Shows, Ballett, Theater – SUISA
  • GT L / Unterricht in Tanz, Gymnastik und Ballett – SUISA
  • GT Ma / Musikautomaten – SUISA
  • GT Z / Zirkus – SUISA

Leerträgervergütungen

  • GT 4 / Leerträgervergütung – SUISA
  • GT 4i / Vergütung auf in Geräte integrierte digitale Speichermedien – SUISA
  • GT 7 / Nutzungen in Schulen – ProLitteris
  • GT 8 / Nutzungen in Organisationen – ProLitteris
  • GT 12 / Vergütung für die Gebrauchsüberlassung von Speicherkapazität zur privaten lokalen oder netzwerkbasierten Aufzeichnung von Sendungen und Sendeprogrammen – Suissimage

Vermietrechte

  • GT 5 / Vermieten von Werkexemplaren – ProLitteris

Senderechte

  • Tarif A Radio / SRG – SWISSPERFORM
  • Tarif A TV  / SRG – SWISSPERFORM
  • GT S / Fürstentum Liechtenstein / Sender Liechtenstein – SUISA
  • GT S / Sender – SUISA
  • GT Y / Abonnements-Radio und -Fernsehen – SUISA
  • GT 11 / Archivaufnahmen von Sendeunternehmen – ProLitteris

Weitere Rechte

  • GT 10 / Verwendung von Werken und Leistungen durch Menschen mit Behinderung – ProLitteris
  • GT 13 / Nutzung von verwaisten Werken – ProLitteris

Online-Rechte

  • GT 14 / Video on Demand – SSA

Wie wird die Video-on-Demand Vergütung umgesetzt?
Dafür gibt es einen neuen gemeinsamen Tarif (GT 14). Die von den Plattformen (Netflix, Playsuisse usw.) zu bezahlenden Vergütungen werden je nach Angebot und Geschäftsmodell unterschiedlich berechnet, manchmal auch mittels Pauschale.

Ab wann gilt der Tarif?
Der GT 14 gilt ab Januar 2022.

Was heisst das konkret?
Die Plattformen (Netflix, Playsuisse usw.) müssen für das Anbieten von audiovisuellen Werken auf ihren Streaming-Diensten ab 2022 Vergütungen an die Verwertungsgesellschaften bezahlen. SWISSPERFORM leitet dieses Geld an die Künstler*innen weiter, die an diesen Werken als Schauspieler*in oder Musiker*in mitgewirkt haben. Die Film-Urheber*innen (Regie, Autor*innen) erhalten die Vergütungen von Suissimage, SSA und ProLitteris.

Wieso müssen die Plattformen erst ab 2022 bezahlen?
Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz wurde 2020 geändert. Neu haben die Künstler*innen einen Anspruch auf Bezahlung von den Streaming-Plattformen, auch wenn sie ihre Rechte an die Produzent*innen abgetreten haben. Vorher gab es diesen zusätzlichen Vergütungsanspruch nicht. SWISSPERFORM und die Urheberrechtsgesellschaften haben sofort damit angefangen, einen Tarif mit den Streaming-Plattformen auszuhandeln. Dieser konnte per 1.1.2022 in Kraft gesetzt werden.

Wie viel Geld erhalte ich?
Das hängt von den jeweiligen Tarif-Einnahmen pro Jahr ab und den spezifischen Regelungen im Verteilreglement.

Wann bekomme ich meine Vergütungen?
Die ersten Vergütungen für das Jahr 2022 sind frühestens im Herbst 2024 zu erwarten. Spätestens im Sommer 2025 kommen sie dann zusammen mit der jährlichen Hauptverteilung. Danach wird es jährlich eine Verteilung geben.

Wie weiss SWISSPERFORM, wo ich mitgewirkt habe?
In unserer Werkdatenbank dokumentieren wir alle Ihre Meldungen über die Werke, bei denen Sie mitgewirkt haben. Fehlende Werke und Updates melden Sie bitte direkt online. So können wir sicherstellen, dass Sie für sämtliche Nutzungen (auch im herkömmlichen Fernsehen) Ihre Vergütungen erhalten.

Tarifübersicht der Inkassogesellschaften

Details zu den einzelnen Tarifen sind auf der Website der jeweiligen Inkassogesellschaften zu finden:

Einen Gesamtüberblick aller Tarife der fünf Verwertungsgesellschaften erhalten Sie unter

Erweiterte Kollektivlizenz

Durch die vom schweizerischen Urheberrechtsgesetz vorgesehenen «Erweiterten Kollektivlizenzen» kann SWISSPERFORM, gemeinsam mit anderen schweizerischen Verwertungsgesellschaften, einem Kollektivlizenznehmer die Nutzung einer grösseren Anzahl von Werken und Leistungen erlauben, auch wenn sie deren Berechtigte nicht vollständig vertritt. Dieses Institut soll die Verwertung von Rechten fördern, die ansonsten nur sehr schwierig möglich ist.

Falls ein Berechtigter mit einer Erweiterten Kollektivlizenz nicht einverstanden ist, kann er seine Rechte mittels einer «Opting Out»-Erklärung widerrufen.

Folgende Erweiterten Kollektivlizenzen wurden von SWISSPERFORM vergeben:

Kontakt für Fragen und «Opting-Out»-Erklärungen: tarife@swissperform.ch

Ihr Kontakt für Fragen

Tarife
Michael EgliGeschäftsleiter ad interim / Leiter Rechtsdienst und Tarife+41 44 269 70 50