Aufstellen von Tarifen
Die ausgehandelten Tarife müssen von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) genehmigt und anschliessend im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht werden.
Auch beim Einzug der Vergütungen bei den Nutzern tritt SWISSPERFORM gemeinsam mit den Urheberrechtsgesellschaften auf, wenn die Nutzungen das Tätigkeitsfeld von mehr als einer Gesellschaft berühren. Eine Gesellschaft übernimmt das Inkasso für alle, um den Verkehr mit den Nutzern zu vereinfachen.