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WEIL KULTUR WERTVOLL IST.

Aufstellen von Tarifen

Die ausgehandelten Tarife müssen von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) genehmigt und anschliessend im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht werden.

Auch beim Einzug der Vergütungen bei den Nutzern tritt SWISSPERFORM gemeinsam mit den Urheberrechtsgesellschaften auf, wenn die Nutzungen das Tätigkeitsfeld von mehr als einer Gesellschaft berühren. Eine Gesellschaft übernimmt das Inkasso für alle, um den Verkehr mit den Nutzern zu vereinfachen.

Tarifeinnahmen

Die Tarifeinnahmen von SWISSPERFORM stammen aus folgenden Quellen:

  • Weitersendung (z. B. durch Kabelnetzbetreiber)
  • Vermietung
  • Leerträgerentschädigung
  • Sendung (durch Radio- und TV-Unternehmen)
  • Aufführung
  • Online-Nutzungen
  • Weitere Nutzungen

SWISSPERFORM tritt gegenüber den Nutzern bei folgenden Tarifen als Rechnungstellerin auf:

  • Tarif A Radio
  • Tarif A Fernsehen
Tarifeinnahmen 2022 (ca. Angaben)

Relevante SWISSPERFORM-Tarife

Tarif / Beschreibung – Inkasso durch

Weitersenderechte

  • GT 1 / Entschädigung für die Verbreitung geschützter Werke und Leistungen in Kabelnetzen auf Radiogeräte und auf Fernsehbildschirme – Suissimage
  • GT 2b / Entschädigung für das Weitersenden von Radio- und Fernsehprogrammen und der darin enthaltenen Werke und Leistungen über IP-basierte Netze auf mobile Endgeräte oder auf PC-Bildschirme – Suissimage

Aufführungsrechte

  • GT 3a / Wahrnehmbarmachen von Sendungen sowie Nutzung von Ton- und Tonbildträgern, insbesondere Hintergrundmusik – SUISA
  • GT 3b / Hintergrundmusik im Personentransport: Bahnen, Flugzeuge, Reisecars, Reklame-Lautsprecherwagen, Schaustellergeschäfte, Schiffe – SUISA
  • GT 3c / Empfang von Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen («public viewing») – SUISA
  • GT C / Kirchen und andere religiöse Gemeinschaften – SUISA
  • GT E / Filmvorführungen – SUISA
  • GT H / Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im Gastgewerbe – SUISA
  • GT Hb / Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung – SUISA
  • GT HV / Hotel-Video – SUISA
  • GT K / Konzerte, konzertähnliche Darbietungen, Shows, Ballett, Theater – SUISA
  • GT L / Unterricht in Tanz, Gymnastik und Ballett – SUISA
  • GT Ma / Musikautomaten – SUISA
  • GT Z / Zirkus – SUISA

Leerträgerentschädigungen

  • GT 4 / Leerträgervergütung – SUISA
  • GT 4i / Vergütung auf in Geräte integrierte digitale Speichermedien – SUISA
  • GT 7 / Nutzungen in Schulen – ProLitteris
  • GT 8 / Nutzungen in Organisationen – ProLitteris
  • GT 12 / Vergütung für die Gebrauchsüberlassung von Speicherkapazität zur privaten lokalen oder netzwerkbasierten Aufzeichnung von Sendungen und Sendeprogrammen – Suissimage

Vermietrechte

  • GT 5 / Vermieten von Werkexemplaren – ProLitteris

Senderechte

  • Tarif A Radio / SRG – SWISSPERFORM
  • Tarif A TV  / SRG – SWISSPERFORM
  • GT S / Fürstentum Liechtenstein / Sender Liechtenstein – SUISA
  • GT S / Sender – SUISA
  • GT Y / Abonnements-Radio und -Fernsehen – SUISA
  • GT 11 / Archivaufnahmen von Sendeunternehmen – ProLitteris

Weitere Rechte

  • GT 10 / Verwendung von Werken und Leistungen durch Menschen mit Behinderung – ProLitteris
  • GT 13 / Nutzung von verwaisten Werken – ProLitteris

Online-Rechte

  • GT 14 / Video on Demand – SSA

Tarifübersicht der Inkassogesellschaften

Details zu den einzelnen Tarifen sind auf der Website der jeweiligen Inkassogesellschaften zu finden:

Einen Gesamtüberblick aller Tarife der fünf Verwertungsgesellschaften erhalten Sie unter

Erweiterte Kollektivlizenz

Durch die vom schweizerischen Urheberrechtsgesetz vorgesehenen «Erweiterten Kollektivlizenzen» kann SWISSPERFORM, gemeinsam mit anderen schweizerischen Verwertungsgesellschaften, einem Kollektivlizenznehmer die Nutzung einer grösseren Anzahl von Werken und Leistungen erlauben, auch wenn sie deren Berechtigte nicht vollständig vertritt. Dieses Institut soll die Verwertung von Rechten fördern, die ansonsten nur sehr schwierig möglich ist.

Falls ein Berechtigter mit einer Erweiterten Kollektivlizenz nicht einverstanden ist, kann er seine Rechte mittels einer «Opting Out»-Erklärung widerrufen.

Folgende Erweiterten Kollektivlizenzen wurden von SWISSPERFORM vergeben:

Kontakt für Fragen und «Opting-Out»-Erklärungen: tarife@swissperform.ch

Ihr Kontakt für Fragen

Tarife
Michael EgliLeiter Rechtsdienst und Tarife / Stv. Direktor+41 44 269 70 50