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WEIL KULTUR WERTVOLL IST.

So funktioniert's

1Mitglied werden

Eine Mitgliedschaft ist kostenlos und kann ganz einfach beantragt werden.

2Aufnahmen, Ansprüche oder Umsatz melden

Melden Sie uns Ihre Aufnahmen, Ansprüche oder Umsätze.

3Vergütung erhalten

SWISSPERFORM verteilt Ihnen jährlich Vergütungen für Ihre Leistungen.

SWISSPERFORM vertritt zwei Produzentengruppen: Produzierende Audiovision (Filmproduzenten) und Produzierende Phono (Tonträgerhersteller).

Produzierende Audiovision wie Filmproduzent*innen, deren Produktionen am Fernsehen genutzt werden, haben Anspruch auf Vergütungen von SWISSPERFORM.

Die Verteilung der Vergütungen an die Audiovisionsproduzierenden führt Suissimage im Auftrag von SWISSPERFORM durch. Um an der Verteilung teilnehmen zu können, müssen die Audiovisionsproduzierenden Mitglied bei SWISSPERFORM sein und SWISSPERFORM mit der Wahrnehmung ihrer Leistungsschutzrechte beauftragt haben. Die Rechte von Produzierenden mit Sitz im Ausland werden in der Regel über Wahrnehmungsverträge mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften des Wohnsitzlandes geregelt.

Die Verteilung der Einnahmen für die Audiovisionsproduzierenden erfolgt zeitgleich mit der Verteilung bei Suissimage jeweils Ende Jahr.

Wird nach der Verteilung festgestellt, dass ein Suissimage-Mitglied Anrecht auf Vergütungen aus Leistungsschutzrechten hat, aber noch nicht bei SWISSPERFORM angemeldet ist, wird dieses von SWISSPERFORM angeschrieben.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Produzierende
Michael KnoblochMitglieder Service Phono / Stv. Leiterinfo@swissperform.ch
+41 44 269 70 50
Produzierende
Annina LutzLeiterin Mitglieder Service Audiovisionaudiovision@swissperform.ch
+41 44 269 70 50

Bitte teilen Sie uns bei einem Umzug Ihre neue Anschrift mit, damit unsere Verteilbriefe Sie erreichen.

IndieSuisse

Geroldstrasse 33
8005 Zürich

indiesuisse.ch
info@indiesuisse.ch

IFPI Schweiz

Berninastrasse 53
8057 Zürich

ifpi.ch
T +41 43 343 93 30
info@ifpi.ch

Schweizerischer Verband der FilmproduzentInnen (SFP)

Zinggstrasse 16
3007 Bern

swissfilmproducers.ch
info@swissfilmproducers.ch

Swissfilm Association (SFA)

Hermetschloostrasse 77
8048 Zürich

swissfilm.org
T + 41 79 797 47 77 (Susann Vogel)
info@swissfilm-association.ch

Schweizerischer Video-Verband (SVV)

Netzibodenstrasse 238
4133 Basel

T +41 61 816 94 97
info@svv-video.ch

Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz (FDS/ARF)

Neugasse 6
8005 Zürich

arf-fds.ch
T +41 44 253 19 88
info@arf-fds.ch

GSFA Groupement Suisse du Film d’Animation

Kanzleistrasse 126
8004 Zürich

swissanimation.ch
T +41 44 240 19 09
info@swissanimation.ch

Gruppe Autoren Regisseure Produzenten GARP

Postfach
8034 Zürich

garp-cinema.ch
Tel.: +41 44 422 47 70
garp-cinema.ch

IG Unabhängige Schweizer Filmproduzenten

c/o Advokatur Gartenhof
Gartenhofstrasse 15
Postfach 9819
8036 Zürich

independentproducers.ch
T +41 43 317 18 73
info@independentproducers.ch

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ferner können Sie auch Fragen zur Verteilung direkt an Suissimage richten:

Suissimage
Neuengasse 23
Postfach
3001 Bern
E-Mail
T +41 31 313 36 55

Der Verteillauf findet bei Suissimage statt. Die relevanten Sendedaten werden aus der Datenbank von Suissimage bezogen. Suissimage berechnet dann auch die Vergütungen für die Audiovisionsproduzierenden aus Erlösen für Leistungsschutzrechte.

Nein. Eine Verbandsmitgliedschaft gibt es nicht mehr. Sie müssen sich direkt bei SWISSPERFORM anmelden.

Ja. Suissimage verteilt die Vergütungen aus Erlösen für Urheberrechte, SWISSPERFORM gegebenenfalls zusätzlich diejenigen für Leistungsschutzrechte.

Produzierende Phono (Tonträgerhersteller*innen) von Aufnahmen, die am Radio und Fernsehen genutzt werden, haben Anspruch auf Vergütungen von SWISSPERFORM.

Nach aktuell gültigem Verteilreglement gilt für jedes Nutzungsjahr die folgende Systematik: Zunächst wird eine Verteilung nach Radio-Airplay vorgenommen (sog. «Nutzungsbezogene Verteilung»). Das betrifft alle Aufnahmen, die von den verteilrelevanten Radiosendern gemeldet und eindeutig einer Aufnahme eines Berechtigten zugeordnet werden können. So resultieren zwei Anteile: zuweisbare Aufnahmen und nicht zuweisbare Aufnahmen. Entsprechend wird die zur Verfügung stehende jährliche Verteilsumme prozentual aufgeteilt: Der erste Anteil wird – wie soeben erläutert – nutzungsbezogen verteilt; der zweite Anteil der Verteilsumme wird aufgrund der Handelsmarktanteile der Berechtigten verteilt (sog. «Umsatzbezogene Verteilung»).

Damit kann SWISSPERFORM für die Phonoproduzierenden gewährleisten, dass jedes Jahr die eingenommenen Gelder praktisch vollumfänglich in die Verteilung fliessen.

Als Produzierende Phono (Tonträgerhersteller*innen) gelten natürliche und juristische Personen, die die organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung für befugt erstellte Tonaufnahmen tragen (die in einer Vielzahl unter einem Label für den Handel bestimmt sind).

Tonträgerhersteller*innen können bei SWISSPERFORM Mitglied werden, wenn sie ihren Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz haben oder schweizerische Staatsangehörige sind.

Im Ausland niedergelassene Berechtigte sowie Personen, die die Produzentenrechte nachträglich erworben haben oder Einziehungsberechtigte sind, können SWISSPERFORM mit der Wahrnehmung ihrer Rechte als Auftragsgeber beauftragen.

Die Mitgliedschaft bei SWISSPERFORM ist kostenlos.

Nicht als Tonträgerhersteller betrachtet werden insbesondere Manager, Tonmeisterinnen, Toningenieure, Tonstudios, Aufnahmeleiterinnen, ausführende Produzenten, Musikverlegerinnen, Matrizen- oder Glasmasterhersteller, Presswerke, Überspielwerke, Parallelimporteure und Tonträgerpiraten.

SWISSPERFORM führt eine Datenbank, in der die Aufnahmen inklusive Produzentenangaben dokumentiert sind. SWISSPERFORM ergänzt diese Angaben, soweit sie über entsprechende Informationen verfügt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie über einen gültigen Vertrag mit SWISSPERFORM verfügen. Für die Nutzung des Claiming Tools muss der Vertrag (bzw. müssen die Verträge, falls Sie in mehreren Eigenschaften tätig sind) von Ihnen unterzeichnet zwingend zum 30. August vorliegen.

Nur wenn Ihre Berechtigung an einer Aufnahme in der Datenbank erfasst ist, können Verteilerlöse für Sie berechnet werden.

Mit der Umsatzmeldung melden Phonoproduzierende ihren Anspruch zur Teilnahme an der Umsatzbezogenen Verteilung an. Bitte beachten Sie, dass ein auszahlbares Minimum von CHF 50.– pro Abrechnung gilt. Meldungen für Umsätze von unter CHF 500.– werden nicht bearbeitet.

Alle Umsatzmeldungen erfolgen ausschliesslich auf dem  Meldeformular A und sind bei SWISSPERFORM einzureichen.

Weitere Informationen zur Durchführung der Verteilung sind dem Verteilreglement zu entnehmen.

  • 30.4.2024: Frist zur Meldung der Umsätze 2023 sowie gegebenenfalls für die Nachmeldung von Umsätzen aus Vorjahren mit dem Formular A
  • Der Versand der ordentlichen Abrechnung für Umsätze aus dem Kalenderjahr 2023 findet am 15.11.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 29.11.2024.
  • Der Versand der Nach-Abrechnungen für Umsätze aus früheren Jahren findet am 6.12.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 13.12.2024.

Hinweis: Damit wir Ihre Meldung bei der Umsatzbezogenen Verteilung (nach Marktanteil) berücksichtigen können, benötigen Sie eine gültige Mitgliedschaft bei SWISSPERFORM. Bei Fragen steht Ihnen unsere Mitgliederabteilung gerne zur Verfügung: info@swissperform.ch.

  • 30.4.2024: Frist zur Meldung der Umsätze 2023 sowie gegebenenfalls für die Nachmeldung von Umsätzen aus Vorjahren mit dem Formular A
  • Der Versand der ordentlichen Abrechnung für Umsätze aus dem Kalenderjahr 2023 findet am 15.11.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 29.11.2024.
  • Der Versand der Nach-Abrechnungen für Umsätze aus früheren Jahren findet am 6.12.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 13.12.2024.

Hinweis: Damit wir Ihre Meldung bei der Umsatzbezogenen Verteilung (nach Marktanteil) berücksichtigen können, benötigen Sie eine gültige Mitgliedschaft bei SWISSPERFORM. Bei Fragen steht Ihnen unsere Mitgliederabteilung gerne zur Verfügung: info@swissperform.ch.

  • 30.4.2024: Frist zur Meldung der Umsätze 2023 sowie gegebenenfalls für die Nachmeldung von Umsätzen aus Vorjahren mit dem Formular A
  • Der Versand der ordentlichen Abrechnung für Umsätze aus dem Kalenderjahr 2023 findet am 15.11.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 29.11.2024.
  • Der Versand der Nach-Abrechnungen für Umsätze aus früheren Jahren findet am 6.12.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 13.12.2024.

Hinweis: Damit wir Ihre Meldung bei der Umsatzbezogenen Verteilung (nach Marktanteil) berücksichtigen können, benötigen Sie eine gültige Mitgliedschaft bei SWISSPERFORM. Bei Fragen steht Ihnen unsere Mitgliederabteilung gerne zur Verfügung: info@swissperform.ch.

  •  10.6.2024: Bereitstellung der genutzten Aufnahmen 2023 für alle interessierten Produzierenden Phono. Bitte Anfrage nach den Daten an pph@swissperform.ch richten.
  • 19.7.2024: Frist zur Einreichung der Ansprüche auf den genutzten Aufnahmen 2023 (Pre-Claiming).
  • 19.8.2024: Aktualisierung und Aktivierung des Claiming Tools für die ordentliche Abrechnung 2023.
  • 27.9.2024: Frist zur Nutzung des Claiming Tools

Der Abrechnungsversand findet am 18.10.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 31.10.2024.

  • 10.6.2024: Bereitstellung der genutzten Aufnahmen 2023 für alle interessierten Produzierenden Phono. Bitte Anfrage nach den Daten an pph@swissperform.ch richten.
  • 19.7.2024: Frist zur Einreichung der Ansprüche auf den genutzten Aufnahmen 2023 (Pre-Claiming).
  • 19.8.2024: Aktualisierung und Aktivierung des Claiming Tools für die ordentliche Abrechnung 2023.
  • 27.9.2024: Frist zur Nutzung des Claiming Tools

Der Abrechnungsversand findet am 18.10.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 31.10.2024.

  • 10.6.2024: Bereitstellung der genutzten Aufnahmen 2023 für alle interessierten Produzierenden Phono. Bitte Anfrage nach den Daten an pph@swissperform.ch richten.
  • 19.7.2024: Frist zur Einreichung der Ansprüche auf den genutzten Aufnahmen 2023 (Pre-Claiming).
  • 19.8.2024: Aktualisierung und Aktivierung des Claiming Tools für die ordentliche Abrechnung 2023.
  • 27.9.2024: Frist zur Nutzung des Claiming Tools

Der Abrechnungsversand findet am 18.10.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 31.10.2024.

  •  10.6.2024: Bereitstellung der genutzten Aufnahmen 2023 für alle interessierten Produzierenden Phono. Bitte Anfrage nach den Daten an pph@swissperform.ch richten.
  • 19.7.2024: Frist zur Einreichung der Ansprüche auf den genutzten Aufnahmen 2023 (Pre-Claiming).
  • 19.8.2024: Aktualisierung und Aktivierung des Claiming Tools für die ordentliche Abrechnung 2023.
  • 27.9.2024: Frist zur Nutzung des Claiming Tools

Der Abrechnungsversand findet am 18.10.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 31.10.2024.

  • 10.6.2024: Bereitstellung der genutzten Aufnahmen 2023 für alle interessierten Produzierenden Phono. Bitte Anfrage nach den Daten an  pph@swissperform.ch richten.
  • 19.7.2024: Frist zur Einreichung der Ansprüche auf den genutzten Aufnahmen 2023 (Pre-Claiming).
  • 19.8.2024: Aktualisierung und Aktivierung des Claiming Tools für die ordentliche Abrechnung 2023.
  • 27.9.2024: Frist zur Nutzung des Claiming Tools

Der Abrechnungsversand findet am 18.10.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 31.10.2024.

Bitte teilen Sie uns bei einem Umzug Ihre neue Anschrift mit, damit unsere Verteilbriefe Sie erreichen.

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8005 Zürich

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T +41 43 343 93 30
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Schweizerischer Verband der FilmproduzentInnen (SFP)

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3007 Bern

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info@swissfilmproducers.ch

Swissfilm Association (SFA)

Hermetschloostrasse 77
8048 Zürich

swissfilm.org
T + 41 79 797 47 77 (Susann Vogel)
info@swissfilm-association.ch

Schweizerischer Video-Verband (SVV)

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4133 Basel

T +41 61 816 94 97
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Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz (FDS/ARF)

Neugasse 6
8005 Zürich

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T +41 44 253 19 88
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GSFA Groupement Suisse du Film d’Animation

Kanzleistrasse 126
8004 Zürich

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T +41 44 240 19 09
info@swissanimation.ch

Gruppe Autoren Regisseure Produzenten GARP

Postfach
8034 Zürich

garp-cinema.ch
Tel.: +41 44 422 47 70
garp-cinema.ch

IG Unabhängige Schweizer Filmproduzenten

c/o Advokatur Gartenhof
Gartenhofstrasse 15
Postfach 9819
8036 Zürich

independentproducers.ch
T +41 43 317 18 73
info@independentproducers.ch

Wenn Sie Fragen zur Verteilung haben, können Sie uns direkt via E-Mail kontaktieren: pph@swissperform.ch.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Produzierende
Michael KnoblochMitglieder Service Phono / Stv. Leiterinfo@swissperform.ch
+41 44 269 70 50
Produzierende
Konstantin VogelLeiter Internationales konstantin.vogel@swissperform.ch
+41 44 269 70 50

Nein, als Produzierende gelten natürliche oder juristische Personen, die die organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung für eine Produktion tragen. Toningenieure, Tonmeister, Manager, Aufnahmeleiter usw. sind nicht berechtigt, Vergütungen von SWISSPERFORM zu erhalten (Ziff 2.2.0 Verteilreglement).

Ja, als Interpret*in und Produzent*in müssen Sie sich bei SWISSPERFORM separat anmelden.

Die Schutzdauer beginnt in der Regel mit der Veröffentlichung des Ton- oder Tonbildträgers und beträgt 70 Jahre (Art.39 Abs.1 URG).

Der Produzent ist der Gestalter eines Produkts, wobei es sich beim Produkt entweder um eine Band, einen Einzelinterpreten oder um einen Tonträger handeln kann. Es können folgende Arten von Produzenten unterschieden werden:

Wirtschaftliche/r Produzent/in (Label)
Der wirtschaftliche Produzent finanziert die Aufnahme und/oder die Herstellung eines Tonträgers auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Diese qualifizierte unternehmerische Leistung geht weit über die Herstellung und den Verkauf von Tonträgern hinaus. Folgende Indizien sprechen für die Einordnung als wirtschaftlicher Produzent:

  • Verantwortung für die Entwicklung des Produkts (z. B.: Suche nach neuen Künstlern und deren Förderung)
  • Verantwortung für die Organisation und die Durchführung von Aufnahmen mit dem Künstler (eventuell verbunden mit der Gewährung von Rabatten an die Künstler bezüglich der Studiokosten)
  • Verantwortung für die Herstellung und den Vertrieb der Tonträger sowie Marketing und Promotion für das Produkt
  • Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen mit weiteren an der Produktion Beteiligten (z. B. mit den Musikern, dem musikalischen Produzenten, dem Presswerk und der Verwertungsgesellschaft).

Je mehr der genannten Aufgaben übernommen werden, desto eher ist von der Funktion als wirtschaftlicher Produzent auszugehen. Als wirtschaftlicher Produzent gilt in aller Regel das Label.

Übernimmt ein Künstler den Grossteil der genannten Aufgaben selbst, so kommen ihm Funktion und Rechte als wirtschaftlicher Produzent zu. Unklar ist die Situation, wenn sich Künstler und Label die Aufgaben teilen, so etwa bei Vorliegen eines Bandübernahmevertrags. Es ist im Einzelfall zu prüfen, wem die Produzentenrechte zukommen, bzw. ob diese Rechte vom Künstler vertraglich dem Label eingeräumt wurden.

Künstlerische/r (musikalische/r) Produzent/in (Musical Producer, Artistic Producer)
Der künstlerische bzw. musikalische Produzent ist die für die Studioaufnahme musikalisch verantwortliche Person. Er organisiert den ganzen Ablauf der Aufnahmen in musikalischer und technischer Hinsicht, er ist als die verantwortliche Person für die Musikproduktion im Studio zu betrachten. In seinen Bereich fallen folgende Aufgaben:

  • Organisation des gesamten Ablaufs der Tonaufnahmen in musikalischer und technischer Hinsicht
  • Auswahl und Engagement der Beteiligten (Studiomusiker, Sound Engineer)• Vorbereitung der Produktion zusammen mit dem Künstler; Umsetzung der Vorgaben von Tonträgerunternehmen und Künstler bezüglich Sound und Finanzierung
  • (eventuell) Übernahme von arrangierenden Tätigkeiten (z. B. Instrumentation, Arrangement und Soundgestaltung).

SWISSPERFORM nimmt nur wirtschaftliche Produzenten als Produzierende Phono auf. Der künstlerische Produzent kann SWISSPERFORM als Ausübender Phono beitreten. Voraussetzung hierfür ist, dass bestimmte ausübende Künstler, die an den betroffenen Aufnahmen mitgewirkt haben, die Leistung als künstlerischer Produzent bestätigen.