SWISSPERFORM vertritt zwei Produzentengruppen: Produzierende Audiovision (Filmproduzenten) und Produzierende Phono (Tonträgerhersteller).
So funktioniert's
Produzierende Audiovision wie Filmproduzent*innen, deren Produktionen am Fernsehen genutzt werden, haben Anspruch auf Vergütungen von SWISSPERFORM.
Vergütung erhalten
Die Werkanmeldung erfolgt bei Suissimage
Die Verteilung der Vergütungen an die Audiovisionsproduzierenden führt Suissimage im Auftrag von SWISSPERFORM durch. Um an der Verteilung teilnehmen zu können, müssen die Audiovisionsproduzierenden Mitglied bei SWISSPERFORM sein und SWISSPERFORM mit der Wahrnehmung ihrer Leistungsschutzrechte beauftragt haben. Die Rechte von Produzierenden mit Sitz im Ausland werden in der Regel über Wahrnehmungsverträge mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften des Wohnsitzlandes geregelt.
Fristen
Verteilung Einnahmen
5.12.2024Die Verteilung der Einnahmen für die Audiovisionsproduzierenden erfolgt zeitgleich mit der Verteilung bei Suissimage jeweils Ende Jahr.
Wird nach der Verteilung festgestellt, dass ein Suissimage-Mitglied Anrecht auf Vergütungen aus Leistungsschutzrechten hat, aber noch nicht bei SWISSPERFORM angemeldet ist, wird dieses von SWISSPERFORM angeschrieben.
Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns.
Adressänderungen
Bitte teilen Sie uns bei einem Umzug Ihre neue Anschrift mit, damit unsere Verteilbriefe Sie erreichen.
Verbände der Produzierenden
Schweizerischer Verband der FilmproduzentInnen (SFP)
Zinggstrasse 16
3007 Bern
Swissfilm Association (SFA)
Hermetschloostrasse 77
8048 Zürich
swissfilm.org
T + 41 79 797 47 77 (Susann Vogel)
info@swissfilm-association.ch
Schweizerischer Video-Verband (SVV)
Netzibodenstrasse 238
4133 Basel
T +41 61 816 94 97
info@svv-video.ch
Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz (FDS/ARF)
Neugasse 6
8005 Zürich
arf-fds.ch
T +41 44 253 19 88
info@arf-fds.ch
GSFA Groupement Suisse du Film d’Animation
Kanzleistrasse 126
8004 Zürich
swissanimation.ch
T +41 44 240 19 09
info@swissanimation.ch
Gruppe Autoren Regisseure Produzenten GARP
Postfach
8034 Zürich
garp-cinema.ch
Tel.: +41 44 422 47 70
garp-cinema.ch
IG Unabhängige Schweizer Filmproduzenten
c/o Advokatur Gartenhof
Gartenhofstrasse 15
Postfach 9819
8036 Zürich
independentproducers.ch
T +41 43 317 18 73
info@independentproducers.ch
Beratung und Kontakte
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ferner können Sie auch Fragen zur Verteilung direkt an Suissimage richten:
Suissimage
Neuengasse 23
Postfach
3001 Bern
E-Mail
T +41 31 313 36 55
FAQ
Wie funktioniert die Verteilung der Vergütungen an die Filmproduzenten?
Der Verteillauf findet bei Suissimage statt. Die relevanten Sendedaten werden aus der Datenbank von Suissimage bezogen. Suissimage berechnet dann auch die Vergütungen für die Audiovisionsproduzierenden aus Erlösen für Leistungsschutzrechte.
Meine Produktionsfirma ist im Verband der Swiss Film Producers’ Association (SFP). Bin ich somit automatisch Mitglied bei SWISSPERFORM?
Nein. Eine Verbandsmitgliedschaft gibt es nicht mehr. Sie müssen sich direkt bei SWISSPERFORM anmelden.
Ich bin Mitglied bei Suissimage. Muss ich mich trotzdem noch bei SWISSPERFORM anmelden?
Ja. Suissimage verteilt die Vergütungen aus Erlösen für Urheberrechte, SWISSPERFORM gegebenenfalls zusätzlich diejenigen für Leistungsschutzrechte.
Produzierende Phono (Tonträgerhersteller*innen) von Aufnahmen, die am Radio und Fernsehen genutzt werden, haben Anspruch auf Vergütungen von SWISSPERFORM.
Die Verteilung an die Phonoproduzierenden
Nach aktuell gültigem Verteilreglement gilt für jedes Nutzungsjahr die folgende Systematik: Zunächst wird eine Verteilung nach Radio-Airplay vorgenommen (sog. «Nutzungsbezogene Verteilung»). Das betrifft alle Aufnahmen, die von den verteilrelevanten Radiosendern gemeldet und eindeutig einer Aufnahme eines Berechtigten zugeordnet werden können. So resultieren zwei Anteile: zuweisbare Aufnahmen und nicht zuweisbare Aufnahmen. Entsprechend wird die zur Verfügung stehende jährliche Verteilsumme prozentual aufgeteilt: Der erste Anteil wird – wie soeben erläutert – nutzungsbezogen verteilt; der zweite Anteil der Verteilsumme wird aufgrund der Handelsmarktanteile der Berechtigten verteilt (sog. «Umsatzbezogene Verteilung»).
Damit kann SWISSPERFORM für die Phonoproduzierenden gewährleisten, dass jedes Jahr die eingenommenen Gelder praktisch vollumfänglich in die Verteilung fliessen.
Anmeldung
Als Produzierende Phono (Tonträgerhersteller*innen) gelten natürliche und juristische Personen, die die organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung für befugt erstellte Tonaufnahmen tragen (die in einer Vielzahl unter einem Label für den Handel bestimmt sind).
Tonträgerhersteller*innen können bei SWISSPERFORM Mitglied werden, wenn sie ihren Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz haben oder schweizerische Staatsangehörige sind.
Im Ausland niedergelassene Berechtigte sowie Personen, die die Produzentenrechte nachträglich erworben haben oder Einziehungsberechtigte sind, können SWISSPERFORM mit der Wahrnehmung ihrer Rechte als Auftragsgeber beauftragen.
Die Mitgliedschaft bei SWISSPERFORM ist kostenlos.
Wer wird nicht als Tonträgerhersteller*in betrachtet?
Nicht als Tonträgerhersteller betrachtet werden insbesondere Manager, Tonmeisterinnen, Toningenieure, Tonstudios, Aufnahmeleiterinnen, ausführende Produzenten, Musikverlegerinnen, Matrizen- oder Glasmasterhersteller, Presswerke, Überspielwerke, Parallelimporteure und Tonträgerpiraten.
Ansprüche melden
SWISSPERFORM führt eine Datenbank, in der die Aufnahmen inklusive Produzentenangaben dokumentiert sind. SWISSPERFORM ergänzt diese Angaben, soweit sie über entsprechende Informationen verfügt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie über einen gültigen Vertrag mit SWISSPERFORM verfügen. Für die Nutzung des Claiming Tools muss der Vertrag (bzw. müssen die Verträge, falls Sie in mehreren Eigenschaften tätig sind) von Ihnen unterzeichnet zwingend zum 30. August vorliegen.
Nur wenn Ihre Berechtigung an einer Aufnahme in der Datenbank erfasst ist, können Verteilerlöse für Sie berechnet werden.
Umsatz melden
Mit der Umsatzmeldung melden Phonoproduzierende ihren Anspruch zur Teilnahme an der Umsatzbezogenen Verteilung an. Bitte beachten Sie, dass ein auszahlbares Minimum von CHF 50.– pro Abrechnung gilt. Meldungen für Umsätze von unter CHF 500.– werden nicht bearbeitet.
Alle Umsatzmeldungen erfolgen ausschliesslich auf dem Meldeformular A und sind bei SWISSPERFORM einzureichen.
Weitere Informationen zur Durchführung der Verteilung sind dem Verteilreglement zu entnehmen.
Fristen umsatzbezogene Verteilung
Frist zur Umsatzmeldung 2023 mittels Formular A
30.4.2024- 30.4.2024: Frist zur Meldung der Umsätze 2023 sowie gegebenenfalls für die Nachmeldung von Umsätzen aus Vorjahren mit dem Formular A
- Der Versand der ordentlichen Abrechnung für Umsätze aus dem Kalenderjahr 2023 findet am 15.11.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 29.11.2024.
- Der Versand der Nach-Abrechnungen für Umsätze aus früheren Jahren findet am 6.12.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 13.12.2024.
Hinweis: Damit wir Ihre Meldung bei der Umsatzbezogenen Verteilung (nach Marktanteil) berücksichtigen können, benötigen Sie eine gültige Mitgliedschaft bei SWISSPERFORM. Bei Fragen steht Ihnen unsere Mitgliederabteilung gerne zur Verfügung: info@swissperform.ch.
Ordentliche Abrechnung für Umsätze aus 2023
29.11.2024- 30.4.2024: Frist zur Meldung der Umsätze 2023 sowie gegebenenfalls für die Nachmeldung von Umsätzen aus Vorjahren mit dem Formular A
- Der Versand der ordentlichen Abrechnung für Umsätze aus dem Kalenderjahr 2023 findet am 15.11.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 29.11.2024.
- Der Versand der Nach-Abrechnungen für Umsätze aus früheren Jahren findet am 6.12.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 13.12.2024.
Hinweis: Damit wir Ihre Meldung bei der Umsatzbezogenen Verteilung (nach Marktanteil) berücksichtigen können, benötigen Sie eine gültige Mitgliedschaft bei SWISSPERFORM. Bei Fragen steht Ihnen unsere Mitgliederabteilung gerne zur Verfügung: info@swissperform.ch.
Nach-Abrechnungen für Umsätze aus früheren Jahren
13.12.2024- 30.4.2024: Frist zur Meldung der Umsätze 2023 sowie gegebenenfalls für die Nachmeldung von Umsätzen aus Vorjahren mit dem Formular A
- Der Versand der ordentlichen Abrechnung für Umsätze aus dem Kalenderjahr 2023 findet am 15.11.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 29.11.2024.
- Der Versand der Nach-Abrechnungen für Umsätze aus früheren Jahren findet am 6.12.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 13.12.2024.
Hinweis: Damit wir Ihre Meldung bei der Umsatzbezogenen Verteilung (nach Marktanteil) berücksichtigen können, benötigen Sie eine gültige Mitgliedschaft bei SWISSPERFORM. Bei Fragen steht Ihnen unsere Mitgliederabteilung gerne zur Verfügung: info@swissperform.ch.
Fristen nutzungsbezogene Verteilung
Bereitstellung der Nutzungsdaten 2023 pro Aufnahme
10.6.2024- 10.6.2024: Bereitstellung der genutzten Aufnahmen 2023 für alle interessierten Produzierenden Phono. Bitte Anfrage nach den Daten an pph@swissperform.ch richten.
- 19.7.2024: Frist zur Einreichung der Ansprüche auf den genutzten Aufnahmen 2023 (Pre-Claiming).
- 19.8.2024: Aktualisierung und Aktivierung des Claiming Tools für die ordentliche Abrechnung 2023.
- 27.9.2024: Frist zur Nutzung des Claiming Tools
Der Abrechnungsversand findet am 18.10.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 31.10.2024.
Eingabefrist für Ansprüche im Pre-Claiming
19.7.2024- 10.6.2024: Bereitstellung der genutzten Aufnahmen 2023 für alle interessierten Produzierenden Phono. Bitte Anfrage nach den Daten an pph@swissperform.ch richten.
- 19.7.2024: Frist zur Einreichung der Ansprüche auf den genutzten Aufnahmen 2023 (Pre-Claiming).
- 19.8.2024: Aktualisierung und Aktivierung des Claiming Tools für die ordentliche Abrechnung 2023.
- 27.9.2024: Frist zur Nutzung des Claiming Tools
Der Abrechnungsversand findet am 18.10.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 31.10.2024.
Aktivierung des aktualisierten Claiming Tools
19.8.2024- 10.6.2024: Bereitstellung der genutzten Aufnahmen 2023 für alle interessierten Produzierenden Phono. Bitte Anfrage nach den Daten an pph@swissperform.ch richten.
- 19.7.2024: Frist zur Einreichung der Ansprüche auf den genutzten Aufnahmen 2023 (Pre-Claiming).
- 19.8.2024: Aktualisierung und Aktivierung des Claiming Tools für die ordentliche Abrechnung 2023.
- 27.9.2024: Frist zur Nutzung des Claiming Tools
Der Abrechnungsversand findet am 18.10.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 31.10.2024.
Frist zur Nutzung des Claiming Tools
27.9.2024- 10.6.2024: Bereitstellung der genutzten Aufnahmen 2023 für alle interessierten Produzierenden Phono. Bitte Anfrage nach den Daten an pph@swissperform.ch richten.
- 19.7.2024: Frist zur Einreichung der Ansprüche auf den genutzten Aufnahmen 2023 (Pre-Claiming).
- 19.8.2024: Aktualisierung und Aktivierung des Claiming Tools für die ordentliche Abrechnung 2023.
- 27.9.2024: Frist zur Nutzung des Claiming Tools
Der Abrechnungsversand findet am 18.10.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 31.10.2024.
Ordentliche Abrechnung und Auszahlung für Nutzungen 2023
31.10.2024- 10.6.2024: Bereitstellung der genutzten Aufnahmen 2023 für alle interessierten Produzierenden Phono. Bitte Anfrage nach den Daten an pph@swissperform.ch richten.
- 19.7.2024: Frist zur Einreichung der Ansprüche auf den genutzten Aufnahmen 2023 (Pre-Claiming).
- 19.8.2024: Aktualisierung und Aktivierung des Claiming Tools für die ordentliche Abrechnung 2023.
- 27.9.2024: Frist zur Nutzung des Claiming Tools
Der Abrechnungsversand findet am 18.10.2024 statt und die Auszahlung erfolgt am 31.10.2024.
Adressänderungen
Bitte teilen Sie uns bei einem Umzug Ihre neue Anschrift mit, damit unsere Verteilbriefe Sie erreichen.
Verbände der Produzierenden
Schweizerischer Verband der FilmproduzentInnen (SFP)
Zinggstrasse 16
3007 Bern
Swissfilm Association (SFA)
Hermetschloostrasse 77
8048 Zürich
swissfilm.org
T + 41 79 797 47 77 (Susann Vogel)
info@swissfilm-association.ch
Schweizerischer Video-Verband (SVV)
Netzibodenstrasse 238
4133 Basel
T +41 61 816 94 97
info@svv-video.ch
Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz (FDS/ARF)
Neugasse 6
8005 Zürich
arf-fds.ch
T +41 44 253 19 88
info@arf-fds.ch
GSFA Groupement Suisse du Film d’Animation
Kanzleistrasse 126
8004 Zürich
swissanimation.ch
T +41 44 240 19 09
info@swissanimation.ch
Gruppe Autoren Regisseure Produzenten GARP
Postfach
8034 Zürich
garp-cinema.ch
Tel.: +41 44 422 47 70
garp-cinema.ch
IG Unabhängige Schweizer Filmproduzenten
c/o Advokatur Gartenhof
Gartenhofstrasse 15
Postfach 9819
8036 Zürich
independentproducers.ch
T +41 43 317 18 73
info@independentproducers.ch
Beratung und Kontakt
Wenn Sie Fragen zur Verteilung haben, können Sie uns direkt via E-Mail kontaktieren: pph@swissperform.ch.
Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns.
FAQ
Ich war bei einer Aufnahme als Toningenieur im Studio tätig. Bekomme ich dafür auch Vergütungen?
Nein, als Produzierende gelten natürliche oder juristische Personen, die die organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung für eine Produktion tragen. Toningenieure, Tonmeister, Manager, Aufnahmeleiter usw. sind nicht berechtigt, Vergütungen von SWISSPERFORM zu erhalten (Ziff 2.2.0 Verteilreglement).
Ich bin Musiker*in und habe die Produktion meiner Aufnahmen selber finanziert. Muss ich mich bei SWISSPERFORM zweimal anmelden?
Ja, als Interpret*in und Produzent*in müssen Sie sich bei SWISSPERFORM separat anmelden.
Wie lange ist meine Aufnahme geschützt?
Die Schutzdauer beginnt in der Regel mit der Veröffentlichung des Ton- oder Tonbildträgers und beträgt 70 Jahre (Art.39 Abs.1 URG).
Wann bin ich wirtschaftliche/r und wann künstlerische/r Produzent/in?
Der Produzent ist der Gestalter eines Produkts, wobei es sich beim Produkt entweder um eine Band, einen Einzelinterpreten oder um einen Tonträger handeln kann. Es können folgende Arten von Produzenten unterschieden werden:
Wirtschaftliche/r Produzent/in (Label)
Der wirtschaftliche Produzent finanziert die Aufnahme und/oder die Herstellung eines Tonträgers auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Diese qualifizierte unternehmerische Leistung geht weit über die Herstellung und den Verkauf von Tonträgern hinaus. Folgende Indizien sprechen für die Einordnung als wirtschaftlicher Produzent:
- Verantwortung für die Entwicklung des Produkts (z. B.: Suche nach neuen Künstlern und deren Förderung)
- Verantwortung für die Organisation und die Durchführung von Aufnahmen mit dem Künstler (eventuell verbunden mit der Gewährung von Rabatten an die Künstler bezüglich der Studiokosten)
- Verantwortung für die Herstellung und den Vertrieb der Tonträger sowie Marketing und Promotion für das Produkt
- Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen mit weiteren an der Produktion Beteiligten (z. B. mit den Musikern, dem musikalischen Produzenten, dem Presswerk und der Verwertungsgesellschaft).
Je mehr der genannten Aufgaben übernommen werden, desto eher ist von der Funktion als wirtschaftlicher Produzent auszugehen. Als wirtschaftlicher Produzent gilt in aller Regel das Label.
Übernimmt ein Künstler den Grossteil der genannten Aufgaben selbst, so kommen ihm Funktion und Rechte als wirtschaftlicher Produzent zu. Unklar ist die Situation, wenn sich Künstler und Label die Aufgaben teilen, so etwa bei Vorliegen eines Bandübernahmevertrags. Es ist im Einzelfall zu prüfen, wem die Produzentenrechte zukommen, bzw. ob diese Rechte vom Künstler vertraglich dem Label eingeräumt wurden.
Künstlerische/r (musikalische/r) Produzent/in (Musical Producer, Artistic Producer)
Der künstlerische bzw. musikalische Produzent ist die für die Studioaufnahme musikalisch verantwortliche Person. Er organisiert den ganzen Ablauf der Aufnahmen in musikalischer und technischer Hinsicht, er ist als die verantwortliche Person für die Musikproduktion im Studio zu betrachten. In seinen Bereich fallen folgende Aufgaben:
- Organisation des gesamten Ablaufs der Tonaufnahmen in musikalischer und technischer Hinsicht
- Auswahl und Engagement der Beteiligten (Studiomusiker, Sound Engineer)• Vorbereitung der Produktion zusammen mit dem Künstler; Umsetzung der Vorgaben von Tonträgerunternehmen und Künstler bezüglich Sound und Finanzierung
- (eventuell) Übernahme von arrangierenden Tätigkeiten (z. B. Instrumentation, Arrangement und Soundgestaltung).
SWISSPERFORM nimmt nur wirtschaftliche Produzenten als Produzierende Phono auf. Der künstlerische Produzent kann SWISSPERFORM als Ausübender Phono beitreten. Voraussetzung hierfür ist, dass bestimmte ausübende Künstler, die an den betroffenen Aufnahmen mitgewirkt haben, die Leistung als künstlerischer Produzent bestätigen.