Gemäss Verteilreglement wird die Vergütung jedes Ausübenden unter Berücksichtigung der persönlichen Berechtigung (Beteiligung an Tarifeinnahmen je nach Nationalität des Berechtigten) und nach der Punktezahl der Darbietung berechnet. Jede Darbietung in einem Film ergibt eine gewisse Anzahl Punkte. Die für die Verteilung von Filmen und Serien relevanten Tarifeinnahmen von SWISSPERFORM werden durch diese Punktezahlen geteilt, womit die dem Berechtigten zustehende Vergütung berechnet werden kann. Die den Darbietungen in den einzelnen Filmen und Serien zugewiesenen Punktezahlen basieren auf folgenden Faktoren:
a) Funktionsfaktor (z. B. Schauspieler, Synchronsprecher, Stuntperformer usw.)
Der Funktionsfaktor für Ausübende in einem Spiel- und Fernsehfilm ist davon abhängig, ob die Darbietung auch den Bildteil oder nur den Tonteil betrifft. Ein Schauspieler, der in der gesendeten Version die Rolle selber spricht, erhält den Funktionsfaktor 4. Schauspieler und Stuntperformer, die nur im Bildteil des Werkes erscheinen, erhalten den Funktionsfaktor 3. Sprecher und Synchronregisseure, die nur im Tonteil mitwirken, erhalten den Funktionsfaktor 1. Wirkt ein Ausübender in mehreren Funktionen in einem Spiel- und Fernsehfilm mit, wird lediglich seine höchstgewichtete Funktion bei der Abrechnung berücksichtigt.
b) Rollengewichtungsfaktor (A, B oder C)
Der Rollengewichtungsfaktor eines Schauspielers bestimmt sich grundsätzlich nach der Anzahl Drehtage, derjenige eines Sprechers nach Anzahl Takes. Schauspieler und Sprecher werden nach Anzahl Drehtagen bzw. Takes in drei Gewichtungskategorien A, B oder C eingeteilt. Schauspieler: A >40% Drehtage, B 10-40% Drehtage, C <10% Drehtage. Synchronsprecher: A >14% Takes, B 6-14% Takes, C <6% Takes. Stuntperformer, Seriendarsteller und -sprecher, Synchronregisseure fallen stets in die Kategorie C. Schauspieler, bei welchen die notwendigen Angaben zur Rollengewichtung fehlen und die Gewichtung sich auch nicht anhand anderer Angaben feststellen lässt, werden ebenfalls der Kategorie C zugeteilt.
c) Filmpunktefaktor
Der Fimpunktefaktor ergibt sich aufgrund der folgenden Kriterien:
a) Dauer der Nutzung (effektive Sendezeit / Sendedauer des Werks, z. B. 87 Minuten)
b) Gewichtungsfaktoren für die Werkkategorien und für die Genres gemäss AAV1 des Verteilreglements (Kategorie: Kinofilm und TV-Film: Faktor 3, TV-Serie: Faktor 1 / Genre: Fiktion, Sitcom und Soap: Faktor 10)
c) Sendezeit gemäss AAV1 des Verteilreglements (02h00-10h59: Faktor 0.5, 11h00-13h59 und 17h00-18h59: Faktor 2, 14h00-16h59: Faktor 1 und 19h00-01h59 Faktor 3)
d) Erstsendezuschlag gemäss AAV1 des Verteilreglements (Premièrenzuschlag mit Faktor 3 für Schweizer Filme und Serien bei erstmaliger Ausstrahlung am TV)