Dieser gilt rückwirkend ab 1. Januar 2019 und löst damit den von SWISSPERFORM per Ende 2018 gekündigten Vertrag ab. Die Zeit seit der Vertragsauflösung wurde für intensive Verhandlungen genutzt, um die früheren Schwierigkeiten aus der Welt bzw. die Voraussetzungen für einen reibungslosen Austausch zu schaffen.
Für SWISSPERFORM-Mitglieder bedeutet dies hauptsächlich Folgendes: Diejenigen Berechtigten, die SWISSPERFORM mit der weltweiten Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt haben (also ohne territoriale Einschränkung), erhalten die ihnen zustehenden Vergütungen für Nutzungen in Italien via SWISSPERFORM. Es gibt keinen Grund mehr, Italien im Mitgliedschafts- und Wahrnehmungsvertrag mit SWISSPERFORM auszuschliessen.