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WEIL KULTUR WERTVOLL IST.

Ziel dieser Förderung ist, dass Gesuchstellende zukünftig finanziell unabhängiger sind und sich eine solide und würdige wirtschaftliche Lebensgrundlage schaffen können.

Voraussetzungen:

  • Das Angebot richtet sich an InterpretInnen, die ihrer Tätigkeit hauptberuflich nachgehen. Hauptberuflich bedeutet: Die kulturelle Tätigkeit finanziert mindestens die Hälfte des Lebensunterhaltes oder mindestens die Hälfte der Normalarbeitszeit wird für die kulturelle Tätigkeit eingesetzt.
  • Die Weiterbildung muss an einer/m anerkannten Institut/Schule/Hochschule absolviert werden (Nachweis des Studienbeginnes erforderlich).
  • Die Weiterbildung muss den Gesuchstellenden ein zweites Standbein mit solidem Einkommen ermöglichen (wirtschaftlichkeit).
  • Es gibt keine Altersbeschränkung.
  • Es werden maximal CHF 7’000.– pro Person gesprochen.
  • Bereits laufende oder schon abgeschlossene Weiterbildungen werden nicht unterstützt.
  • Falls die Weiterbildung abgebrochen wird, ist die SIS unverzüglich zu informieren und sämtliche gesprochene Beträge sind zurückzuzahlen. In Härtefällen kann der Stiftungsrat entscheiden.
  • Der Entscheid der SIS ist rechtskräftig. Es besteht kein Anrecht auf Rekurs oder weitere Erklärungen sowie Absagebegründungen über das eingereichte Gesuch.

Das Gesuch kann ausschliesslich mit diesem Gesuchsformular eingereicht werden. Gesuchseingaben per E-Mail oder Post werden nicht akzeptiert.

Zwingend hochzuladen sind: Curriculum vitae und Abschlüsse und Diplome der Ausbildung. Ohne diese Dokumente wird ein Gesuch nicht behandelt. Die Eingabefrist endet am 31. Dezember 2022. Die Bearbeitung eines Gesuchs kann bis zu vier Monaten dauern. Der Beschluss wird ausschliesslich via E-Mail mitgeteilt.

Fragen dazu richten Sie bitte schriftlich an soziales@interpretenstiftung.ch

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