Geschichte
9. Oktober 1992
Das revidierte schweizerische Urheberrechtsgesetz wird verabschiedet. Es sieht erstmals Rechte für ausübende Künstler, Phonogramm- und Audiovisionsproduzierende, und Sendeunternehmen vor.
Das am 1. Juli 1993 in Kraft getretene Gesetz bestimmt, dass für die kollektiv wahrzunehmenden verwandten Schutzrechteverwandten Schutzrechte
Auch Leistungschutzrechte genannt, sind die im Urheberrechtsgesetz festgelegten Rechte der ausübenden Künstler, der Produzierenden von Ton- und Tonbildträgern sowie der Sendeunternehmen.
» mehr nur eine Gesellschaft zuständig sein soll (vgl. Art. 42 Abs. 2 URG).
10. Februar 1993
Die Schweizerische Interpretengesellschaft SIG (heute Schweizerische Interpretengenossenschaft), IFPI-Schweiz, der schweizerische Verband für Spiel- und Dokumentarfilmproduktion (heute Swiss Film Producer’s Association), der schweizerische Verband für Auftragsfilm und Audiovision (heute Swissfilm Association), IFPI- Video und die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR gründen gemeinsam SWISSPERFORM als die VerwertungsgesellschaftVerwertungsgesellschaft
Verwertungsgesellschaften nehmen unter Aufsicht des Bundes die Rechte der Urheber, der darbietenden Künstler sowie der Rechteinhaber wahr.
» mehr für die verwandten Schutzrechteverwandten Schutzrechte
Auch Leistungschutzrechte genannt, sind die im Urheberrechtsgesetz festgelegten Rechte der ausübenden Künstler, der Produzierenden von Ton- und Tonbildträgern sowie der Sendeunternehmen.
» mehr in der Form eines Vereins.
Dem ersten Vorstand gehören Karl Knobloch (Präsident), André Amsler
(Vizepräsident), Ernst Brem, Hans-Joachim Frick, Polo Hofer (vertreten durch Karl Zbinden), Heinz Marti, Marianne Sonder Stauffer, Jack Dimenstein, Ossi Drechsler, Willi Egloff, Wadek Glowacz, Peter Vosseler, Dominique Diserens, Anna Mäder-Garamvölgyi und Jürg Seiberth an. Geschäftsführerin ist Yvonne Burckhardt.
MitgliederMitglieder
Ausübende, Produzierende und Sendeunternehmen können gemäss Art. 3 der Statuten Mitglied von SWISSPERFORM werden.
» mehr von SWISSPERFORM können sowohl die einzelnen Leistungsschutzberechtigten als auch Verbände, die Berechtigtenkreise vertreten, werden. Die Struktur des Vereins ist so gewählt, dass den BerechtigtengruppenBerechtigtengruppen
Berechtigte sind all jene, die bei SWISSPERFORM Anteile an Verwertungserlösen geltend machen können. Das Verteilreglement unterscheidet folgende fünf Berechtigtengruppen: ...
» mehr intern eine grosse Autonomie zukommt.
1994
Die ersten Tarifeinnahmen werden erzielt.
Oktober 1996
Das von den Fachgruppen erarbeitete Verteilreglement wird von der Aufsichtsbehörde, dem IGE, genehmigt, und 1997 werden zum ersten Mal Vergütungen an die Berechtigen verteilt.
2004 und 2005
Das Verteilsystem für die ausübenden Künstler wird umgestellt von einer Verteilung, die auf dem Honorar für die Produktion von Ton- oder Tonbildträgern und Sendungen basierte, auf eine nutzungsbezogene Verteilung. Dadurch können Vergütungen an deutlich mehr Künstler entrichtet werden.
5. März 2009
An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung wird eine vom Vorstand vorbereitete grössere Statutenrevision genehmigt. In den neuen Statuten wird unter anderem die Verbandsmitgliedschaft abgeschafft, der Vorstand wird um zwei Personen vergrössert und Vorstand und Fachgruppen personell näher miteinander verflochten.
