Glossar
A-Vertrag
Beim Typ-A-Vertrag werden gegenseitig die Vergütungen, auf die die Mitglieder des anderen Vertragspartners im Einzugsland Anspruch haben, gesamthaft an den Vertragspartner überwiesen, welcher die Weiterleitung der Vergütungen an die berechtigten Ausübenden übernimmt.