Bestellung Vertrag
Ausübende Phono und Audiovision
Falls Sie Ihren Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz haben oder Schweizer Staatsbürger sind, können Sie folgenden Mitgliedschaftsvertrag anfordern:
Falls Sie keinen Wohnsitz in der Schweiz haben und nicht Schweizer Staatsbürger sind, können Sie folgenden Wahrnehmungsvertrag für das Gebiet der Schweiz und Liechtenstein anfordern, sofern Sie für dieses Gebiet nicht bereits eine ausländische VerwertungsgesellschaftVerwertungsgesellschaft
Verwertungsgesellschaften nehmen unter Aufsicht des Bundes die Rechte der Urheber, der darbietenden Künstler sowie der Rechteinhaber wahr.
» mehr mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragt haben.
Falls Sie als Agent einen Ausübenden ohne Wohnsitz in der Schweiz und ohne Schweizer Staatsbürgerschaft vertreten, können Sie folgenden Wahrnehmungsvertrag für das Gebiet der Schweiz und Liechtenstein anfordern, sofern der Ausübende für dieses Gebiet nicht bereits eine ausländische VerwertungsgesellschaftVerwertungsgesellschaft
Verwertungsgesellschaften nehmen unter Aufsicht des Bundes die Rechte der Urheber, der darbietenden Künstler sowie der Rechteinhaber wahr.
» mehr mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt hat.
Produzierende Phono
Es kommt auf Ihre Eigenschaft an:
- Originalproduzent, d. h. Produzent der erstmaligen Festlegung der Aufnahme auf einen Ton- und/oder Tonbildträger
- bei Sitz in der Schweiz brauchen Sie einen Mitgliedschaftsvertrag Produzierende
- bei Sitz ausserhalb der Schweiz brauchen Sie einen Wahrnehmungsvertrag Produzierende.
- als Person, welche die Produzentenrechte nachträglich erworben hat (Erworbene Rechte), z. B. durch Kauf oder Fusion
und/oder
- als Einziehungsberechtigter, d. h. als Person, welche bloss vom Rechtsinhaber die Befugnis erhalten hat, die Vergütungen einzuziehen, z. B. als Vertrieb
- bei Sitz in der Schweiz brauchen Sie einen Wahrnehmungsvertrag Produzierende und/oder Einziehungsberechtigung (internationale Abtretung)
- bei Sitz ausserhalb der Schweiz brauchen Sie einen Wahrnehmungsvertrag Produzierende und/oder Einziehungsberechtigung.
Antworten auf weitere Fragen zu den Verträgen für den Bereich Produzierende PhonoProduzierende Phono
Dazu gehören natürliche und juristische Personen, die die organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung für befugt erstellte Tonaufnahmen tragen, die in einer Vielzahl unter einem Label für den Handel bestimmt sind.
» mehr, insbesondere, welche Verträge nötig sind, wenn Sie mehrere Eigenschaften gleichzeitig haben, finden Sie hier.
Produzierende Audiovision
Es kommt auf Ihre Eigenschaft an:
- Originalproduzent, d. h. Produzent der erstmaligen Festlegung der Aufnahme auf einen Ton- und/oder Tonbildträger
- bei Sitz in der Schweiz brauchen Sie einen Mitgliedschaftsvertrag Produzierende
- Ausländische Produzierende Audiovision erhalten in der Regel Vergütungen aufgrund von Wahrnehmungsverträgen zwischen SWISSPERFORM und den ausländischen Verwertungsgesellschaften am Sitz der Produzierenden. Wenn Sie trotzdem direkt mit uns einen Vertrag abschliessen wollen, brauchen Sie einen Wahrnehmungsvertrag Produzierende.
- als Person, welche die Produzentenrechte nachträglich erworben hat (Erworbene Rechte), z. B. durch Kauf oder Fusion
- bei Sitz in der Schweiz brauchen Sie einen Wahrnehmungsvertrag Produzierende (internationale Abtretung).
- Ausländische Produzierende AudiovisionProduzierende Audiovision
Dazu gehören natürliche oder juristische Personen, welche organisatorisch und wirtschaftlich für die erstmalige Tonbild- oder Bildaufzeichnung einer Darbietung oder eines andern visuellen Vorganges verantwortlich sind.
» mehr erhalten in der Regel Vergütungen aufgrund von Wahrnehmungsverträgen zwischen SWISSPERFORM und den ausländischen VerwertungsgesellschaftenVerwertungsgesellschaften
Verwertungsgesellschaften nehmen unter Aufsicht des Bundes die Rechte der Urheber, der darbietenden Künstler sowie der Rechteinhaber wahr.
» mehr am Sitz der Produzierenden. Wenn Sie trotzdem direkt mit uns einen Vertrag abschliessen wollen, brauchen Sie einen Wahrnehmungsvertrag Produzierende.
Sendeunternehmen
Falls Sie Ihren Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz haben oder Schweizer Staatsbürger sind, können Sie folgenden Mitgliedschaftsvertrag anfordern:
Ausländische SendeunternehmenSendeunternehmen
Dazu gehören Unternehmen, welche Radio- oder Fernsehprogramme veranstalten und gemäss Art. 3 RTVG einer Melde- oder Konzessionspflicht unterliegen.
» mehr können sich an den IRFIRF
Der Verein IRF Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen ist ein Zusammenschluss von in- und ausländischen Rundfunkveranstaltern (SRG SSR, ARD, ZDF, ORF, RAI u.a.).
* Kontaktadresse IRF
» mehr wenden, um ihre Vergütungen zu erhalten.
Kontaktieren Sie uns für weitere Fragen:
Tel. +41 (0)44 269 70 50