Beratung
SWISSPERFORM vertritt sowohl die Interessen der Interpreten wie auch der Produzenten und SendeunternehmenSendeunternehmen
Dazu gehören Unternehmen, welche Radio- oder Fernsehprogramme veranstalten und gemäss Art. 3 RTVG einer Melde- oder Konzessionspflicht unterliegen.
» mehr. Eine eigenständige, berechtigtengruppenspezifische Rechtsberatung kann daher nicht angeboten werden.
Die kostenlose Beratung für Interpreten wird im Auftrag von SWISSPERFORM durch die Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG wahrgenommen.
Rechtsberatungen der übrigen BerechtigtengruppenBerechtigtengruppen
Berechtigte sind all jene, die bei SWISSPERFORM Anteile an Verwertungserlösen geltend machen können. Das Verteilreglement unterscheidet folgende fünf Berechtigtengruppen: ...
» mehr werden teilweise von deren Verbänden direkt wahrgenommen.
