Informationen für Werknutzer
Werknutzer sind beispielsweise:
- Privatpersonen, die eine CD anhören, sich zu Hause einen Film ansehen oder davon eine Kopie auf eine leere CD, DVD oder auf ihrer Festplatte anfertigen;
- Lehrpersonen, die für den Unterricht in der eigenen Klasse eine TV-Sendung auf Video aufzeichnen;
- Lokale Kabelgesellschaften, die Radio- und TV-Programme über Kabel ins Haus liefern;
- Bibliotheken, die CDs und DVDs vermieten;
- Restaurants und öffentliche Lokale, die im Hintergrund Musik abspielen.
Wenn Sie einen Handelston- oder einen Handelstonbildträger kaufen, sind Sie berechtigt, ihn privat zu nutzen, das heisst im Freundes- und Verwandtenkreis. Darüber hinaus gehende Nutzungen, unabhängig ob kommerzieller Art oder nicht, (man spricht auch von sogenannten Zweitnutzungen) sind aber noch nicht abgegolten. Die Vergütungen für diese Zweitnutzungen werden von SWISSPERFORM erhoben.
Aufstellen von Tarifen
SWISSPERFORM erhebt die Vergütungen bei den Nutzern aufgrund eines gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens. Zusammen mit den Urheberrechtsgesellschaften handelt sie die Höhe der Entschädigungen mit den NutzerverbändenNutzerverbänden
Die Tarife, aufgrund welcher die Verwertungsgesellschaften Vergütungen kassieren,...
» mehr aus und stellt darüber Tarife auf. Diese müssen von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechtenverwandten Schutzrechten
Auch Leistungschutzrechte genannt, sind die im Urheberrechtsgesetz festgelegten Rechte der ausübenden Künstler, der Produzierenden von Ton- und Tonbildträgern sowie der Sendeunternehmen.
» mehr genehmigt und anschliessend im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht werden.
Auch beim Einzug der Vergütungen bei den Nutzern tritt SWISSPERFORM gemeinsam mit den UrheberrechtsgesellschaftenUrheberrechtsgesellschaften
Gesellschaft, die Urheberrechte wahrnimmt. In der Schweiz sind dies SUISA, ProLitteris, SSA und SUISSIMAGE.
» mehr auf, wenn die Nutzungen das Tätigkeitsfeld von mehr als einer Gesellschaft berühren. Eine Gesellschaft übernimmt das Inkasso für alle, um den Verkehr mit den Nutzern zu vereinfachen.
Informationen für Webradiosender
Die nachfolgenden Ausführungen richten sich an Webradiobetreiber, die für ihre Sendungen im Handel erhältliche Tonträger (im Sinne von Musikaufnahmen) verwenden. An diesen Tonträgern bzw. Musikaufnahmen sind Urheber, Interpreten und TonträgerherstellerTonträgerhersteller
Dazu gehören natürliche und juristische Personen, die die organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung für befugt erstellte Tonaufnahmen tragen, die in einer Vielzahl unter einem Label für den Handel bestimmt sind.
» mehr berechtigt.
Sofern es sich um ein Webradio handelt, das unter die Bestimmungen des RTVG (Bundesgesetz über Radio und Fernsehen) fällt, räumen die SUISASUISA
Verwertungsgesellschaft für die kollektive Verwertung der Rechte an musikalischen, nicht-theatralischen Werken.
* Kontakt und Webseite SUISA
» mehr und SWISSPERFORM in einem gemeinsamen Tarif (GT S) das Wahrnehmbarmachungsrecht sowie das damit benötigte Überspielrecht der Urheber, Interpreten und Produzenten an ihren musikalischen Werken und Leistungen ein. Nicht unter das RTVG fallen Webradios von geringer publizistischer Tragweite (Art. 1 Abs. 2 RTVG), die gemäss den Bestimmungen der RTVV (Art. 1 Abs. 1 RTVV - Radio- und Fernsehverordnung) von weniger als 1'000 Geräten gleichzeitig in einer dem Stand der Technik entsprechenden Qualität empfangen werden können. Der Geltungsbereich des Tarifs (GT S) ist auf die Territorien Schweiz und Liechtenstein begrenzt.
Wichtig: Falls es sich um ein „Hobby-Webradio“ handelt (= Webradio mit geringer publizistischer Tragweite, das nicht dem RTVG untersteht), umfasst der gemeinsame Tarif GT S lediglich das Recht der Wahrnehmbarmachung sowie das Überspielrecht der Urheber. Um Lizenzierungslücken zu vermeiden, kontaktieren Sie in diesem Fall die Audion GmbH, Brunnenwis-Strasse 20, 8627 Grüningen (https://www.audion-music.ch).
E-Mail: info@ / Tel: 079 405 18 08 audion-music.ch
Wichtig: Falls ein Webradio sein Angebot nicht mittels Geoblocking auf die Territorien Schweiz und Liechtenstein einschränken will, müssen Wahrnehmbarmachungs- und Überspielrechte für diese Auslandnutzungen zusätzlich individuell eingeholt werden. Diesbezüglich ist ebenfalls die Audion GmbH Ihr Ansprechpartner.
Für die Abgeltung des gemeinsamen Tarifs GT S ist nur die SUISA zu kontaktieren, da sie auch Inkassostelle für SWISSPERFORM ist.
Einen Überblick über die verschiedenen nötigen Lizenzen bietet die Tabelle Webradiolizenzierung.