Sendeunternehmen

SWISSPERFORM macht die zwingend kollektiv zu verwertenden Ansprüche der SendeunternehmenSendeunternehmen
Dazu gehören Unternehmen, welche Radio- oder Fernsehprogramme veranstalten und gemäss Art. 3 RTVG einer Melde- oder Konzessionspflicht unterliegen.
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geltend. Es geht dabei hauptsächlich um folgende Nutzungen:

  • das Weiterverbreiten über Kabelnetze von TV- und Radioprogrammen
    (Art. 22 und 38 URG);
  • der öffentliche Empfang von TV- und Radioprogrammen
    (Art. 22 und 38 URG);
  • das private Überspielen von TV- und Radioprogrammen
    (Art. 19, 20 und 38 URG);
  • gewisse schulische und betriebliche Nutzungen von TV- und Radioprogrammen
    (Art. 19, 20 und 38 URG).
FAQ-Piktogramm

Wie erfolgt die Verteilung für die SendeunternehmenSendeunternehmen
Dazu gehören Unternehmen, welche Radio- oder Fernsehprogramme veranstalten und gemäss Art. 3 RTVG einer Melde- oder Konzessionspflicht unterliegen.
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SWISSPERFORM hat die Verteilung dieser Einnahmen mit einem Vertrag an den IRFIRF
Der IRF ist der Interessenverbund der Radio- und Fernsehanstalten und ist ein Zusammenschluss von in- und ausländischen Rundfunkveranstaltern (SRG SSR, ARD, ZDF, ORF, RAI u.a.).
  * Kontaktadresse IRF

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Kontakt

Bei Fragen zur Verteilung SendeunternehmenSendeunternehmen
Dazu gehören Unternehmen, welche Radio- oder Fernsehprogramme veranstalten und gemäss Art. 3 RTVG einer Melde- oder Konzessionspflicht unterliegen.
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IRFIRF
Der IRF ist der Interessenverbund der Radio- und Fernsehanstalten und ist ein Zusammenschluss von in- und ausländischen Rundfunkveranstaltern (SRG SSR, ARD, ZDF, ORF, RAI u.a.).
  * Kontaktadresse IRF

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Herrn H. Stern
Rämistrasse 5
8001 Zürich
Tel. +41 (0)43 244 84 80
E-Mail

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