Termine
Abrechnung „Handelstonträger“
- November: Jährliche HauptverteilungHauptverteilung
Hauptverteilung Ausübende Phono und Produzierende Phono
Es wird immer das Vorjahr und nicht das aktuelle Kalenderjahr abgerechnet. Beispiel: In der Hauptverteilung 2015 werden erstmals Sendungen aus dem Jahr 2014 vergütet.
Hauptverteilung Ausübende Audiovision
Filme und Serien: Es werden Sendungen, welche vor zwei Jahren ausgestrahlt wurden, abgerechnet. Beispiel: In der Hauptverteilung 2015 werden erstmals Sendungen aus dem Jahr 2013 vergütet.
* Tonspur und übrige AV-Darbietungen: siehe Hauptverteilung Ausübende Phono
» mehr und Weiterleitungen aus dem Ausland. Es wird immer das Vorjahr abgerechnet. Diskografien müssen bis am 30. Juni bei SWISSPERFORM eingehen.
- Juli: Jährliche NachverteilungNachverteilung
Sämtliche Ansprüche von Berechtigten gegenüber SWISSPERFORM verjähren mit dem Ablauf von fünf Jahren nach Durchführung der Verteilung, spätestens aber am 31. Dezember des sechsten auf die relevante Nutzung folgenden Jahres (siehe Ziff. 1.5.7. Verteilreglement).
Für die Berücksichtigung in der Nachverteilung müssen Mitwirkungen deshalb bis spätestens fünf Jahre nach Ausstrahlungsjahr gemeldet werden. Beispiel: Sendungen aus dem Jahr 2006 werden zum letzten Mal im Jahr 2011 vergütet.
» mehr und Weiterleitungen aus dem Ausland. Diskografien müssen bis am 28. Februar bei SWISSPERFORM eingehen.
Abrechnung Musik auf Tonbildträgern
Abrechnung "Live-Darbietungen und nicht im Handel erhältliche Tonträger"
- Dezember: Jährliche Verteilung.
Sendemeldungen müssen bis am 31. Juli bei der Schweizerischen Interpretengenossenschaft (SIG) eingehen.
Hinweis:
Bitte teilen Sie uns bei einem Umzug Ihre neue Anschrift mit, damit unsere Verteilbriefe Sie erreichen. (Siehe Kontaktadresse im blauen Feld links unten.)