Kultur- und Sozialfonds
10% der Gesamteinnahmen der SWISSPERFORM fliessen in verschiedene, rechtlich von der SWISSPERFORM unabhängige Kultur- und Sozialinstitutionen. Mit diesen grosszügigen Aufwendungen werden nützliche Aufgaben übernommen, die sonst nicht finanzierbar wären. Diese Leistungen kommen den BerechtigtenBerechtigten
Berechtigte sind all jene Beteiligten an audiovisuellen oder musikalischen Werken oder deren Verbreitung, die bei SWISSPERFORM Anteile an Verwertungserlösen geltend machen können.
» mehr indirekt zugute.
Ab dem Jahr 2008 wurde der 10%-Abzug folgenden Institutionen zugewiesen:
Phonobereich
- 35% an die Schweizerische Interpretenstiftung (SIS)
- 35% an die Stiftung Phonoproduzentenfonds/Stiftung PhonoproduzierendePhonoproduzierende
Dazu gehören natürliche und juristische Personen, die die organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung für befugt erstellte Tonaufnahmen tragen, die in einer Vielzahl unter einem Label für den Handel bestimmt sind.
» mehr - 30% an die Stiftung für Radio und Kultur Schweiz
Zuwendungen der drei Stiftungen, die CHF 50'000 überschreiten, werden von einem eigens bestellten Kuratorium bestätigt.
Audiovisionsbereich
- 80% an die Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision
- 20% für Fürsorge-und Vorsorgezwecke an: SIS, Suisseculture Sociale, Fondation Artes et Comoedia, CAST-Vorsorgestiftung, Vorsorgestiftung Film und Audiovision (VFA).


