Kultur- und Sozialfonds
10% der Gesamteinnahmen der SWISSPERFORM fliessen in verschiedene, rechtlich von der SWISSPERFORM unabhängige Kultur- und Sozialinstitutionen. Mit diesen grosszügigen Aufwendungen werden nützliche Aufgaben übernommen, die sonst nicht finanzierbar wären. Diese Leistungen kommen den BerechtigtenBerechtigten
Berechtigte sind all jene, die bei SWISSPERFORM Anteile an Verwertungserlösen geltend machen können. Das Verteilreglement unterscheidet folgende fünf Berechtigtengruppen: ...
» mehr indirekt zugute.
Die Gelder werden auf Basis der Grobverteilung (siehe Verteilreglement, Anhang A) den fünf BerechtigtengruppenBerechtigtengruppen
Berechtigte sind all jene, die bei SWISSPERFORM Anteile an Verwertungserlösen geltend machen können. Das Verteilreglement unterscheidet folgende fünf Berechtigtengruppen: ...
» mehr von SWISSPERFORM zugewiesen.
Phonobereich
- Schweizerische Interpretenstiftung (SIS)
- Stiftung Phonoproduzierende
- Stiftung für Radio und Kultur Schweiz
Zuwendungen der drei Stiftungen, die CHF 50'000 überschreiten, werden von einem eigens bestellten Kuratorium bestätigt.
Audiovisionsbereich
- Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision
- Fürsorge-und Vorsorgezwecke: SIS, Suisseculture Sociale, Fondation Artes et Comoedia, CAST-Vorsorgestiftung, Vorsorgestiftung Film und Audiovision (VFA/FPA), Schweizerische Stiftung für die Umschulung von darstellenden Künstlerinnen und Künstlern (SSUDK).
Sendeunternehmen
- Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision
- Stiftung für Radio und Kultur Schweiz SRKS